WikiMANNia: Indizierung die Zweite (Projekte)
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat sich wieder gemeldet.
Nach der vollkommen illegalen Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020, die gegen alle demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien verstieß
https://blog.wikimannia.org/bundespruefstelle-fuer-jugendgefaehrdende-medien-entscheidung-nr-6300-vom-09-01-2020/
wird nun beabsichtigt, eine zweite Indizierung gegen "at.wikimannia.org" zu betreiben.
Thomas Salzmann hat am 3. März 2021 entschieden, dass es sich bei WikiMANNia um einen "Fall der offensichtlichen Jugendgefährdung" handelt. Thomas Salzmann hat ein SPD-Parteibuch. Die SPD ist eine männerfeindliche und profeministische Partei, die offen zum Kampf gegen Männer aufruft:
«Wer eine menschliche Gesellschaft will, muss die männliche Gesellschaft überwinden.» - Parteitag der SPD in Nürnberg 1986, Berliner Programm 1989, Hamburger Programm 2007
Der Antrag zur Indizierung wurde von Marc Jan Eumann gestellt. Auch Marc Jan Eumann hat ein SPD-Parteibuch.
Man beachte (Abschnitt "Studium und Promotion" im Wikipedia-Artikel), wie er seinen Doktortitel mit einem Selbstplagiat erwarb, wie er (Abschnitt "Tätigkeit in Medien und Kommunikation") die Direktorenstelle der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz bekam, er (Abschnitt "Politik") in die Kölner Spendenaffäre verwickelt war.
So einem korrupten Politiker, einem moralischen Totalausfall, vertraut man in D ernstlich den Jugendschutz an!
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist eine femifaschistische Schattengerichtsbarkeit, deren Vorsitzender er ist.
Siehe Abschnitt "Rechtsstatus" im Wikipedia-Artikel:
In der Rechtsliteratur wird vereinzelt die Meinung vertreten, dass die KJM eine verfassungswidrige Mischbehörde aus Vertretern des Bundes und der Länder sei und somit als juristisches Nullum anzusehen sei. Die KJM ist ein Kollegialorgan ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist keine Behörde und kann wegen ihrer Entscheidungen von Anbietern oder Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle nicht selbst verklagt werden. Sie ist im Rechtsstreit auch nicht beiladungsfähig. Die KJM ist vielmehr rechtlich unselbständiges Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt (§ 14 Abs. 2 Satz 2 JMStV).
Nicht einmal verklagen kann man diese Banditen!!!
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- WikiMANNia: Indizierung die Zweite -
Wiki,
04.03.2021, 00:35
- WikiMANNia: Indizierung die Zweite -
Ausschussquotenmann,
04.03.2021, 11:06
- … oder um eine Bundesprüftstelle für migrantengefährdende Medien - Wiki, 04.03.2021, 14:49
- WikiMANNia: Indizierung die Zweite -
Ausschussquotenmann,
04.03.2021, 11:06