§ 235 StGB (Kindesentzug) wird bei Frauen nie angewandt! (Recht)
Zu Abs. 7 wird es nie kommen, weil der feministische Rechtsstaat keinerlei Interesse daran hat, dass die Rechte von Frauen beschnitten werden.
Ja, ohne Illusionen ist das wohl so. Die Männerbewegung, auch wenn es Vereine wie Manndat bisweilen in die Medien schaffen, ist in ihren Konsequenzen erschreckend impotent. Natürlich nicht alleine der Rechtsstaat - die Solidarität unter (weißen, heterosexuellen) Männern ist sicher die niedrigste überhaupt. (Was natürlich auch wieder mit der "Bildung" zu tun hat ...)
Väter/Männer sind in diesem Land der letzte Dreck.
Wäre es doch nur "dieses Land" ... Dann könnte man bequem über eine Grenze ziehen.
Wir sind ja leider von feministischen Systemen umzingelt, die sich nur geringfügig voneinander unterscheiden ...
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- § 235 StGB (Kindesentzug) wird bei Frauen nie angewandt! -
Yussuf K.,
03.03.2013, 11:45
- § 235 StGB (Kindesentzug) wird bei Frauen nie angewandt! - Newman, 03.03.2013, 14:36