Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Hunde haben in diesem Land de fakto mehr rechtlichen Schutz als Kinder (Männer)

Mr.Präsident @, Thursday, 14.03.2013, 16:58 (vor 4064 Tagen) @ Peter
bearbeitet von Mr.Präsident, Thursday, 14.03.2013, 17:16

Kristina Schröder regelt vertrauliche Geburt

An sich, warum nicht? [...]

Z.B. weil bei Babymülltonnen-Verbrechen den betroffenen Menschen - die dort "entsorgt" werden - weniger Recht zugestanden wird als beispielsweise einem Hund in vergleichbarer Lage:

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
[...]
(4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. [...]

--------------------

[...]
Interessant ist ja auch, dass die mal wieder nicht auf die Idee kommen, den Vater zu fragen, ob er das Kind erziehen würde. Vermutlich basteln die daran, dass die Adoptionseltern Unterhalt vom Erzeuger verlangen können. Der Erzeuger ist für sie keine Alternative.

Hier ein Fall, wo ein Vater sein Kind - wie es von Fem-Faschos bei Müttern als selbstverständlich vorausgesetzt wird - in die Babyklappe steckte (siehe dazu "Gleichberechtigung"*):

Mutter schaltet Polizei ein
Arzt steckt eigenes Kind in Babyklappe - Job weg
[...]

-------------------

Anmerkung (* "Gleichberechtigung"):

Grundgesetz - Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

--
Feminismus / Gender-Wahnsinn:

[image]
von l. nach r.:
Megan Ambuhl, Lynndie England, “Gus”[?]
(Abu Ghraib)


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