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Haftbefehl gegen Putin erlassen (Allgemein)

Pack, Friday, 17.03.2023, 17:03 (vor 378 Tagen)

Internationaler Strafgerichtshof

Der Internationale Strafgerichtshof hat einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Ihm wird die illegale Deportation von Kindern vorgeworfen.

Ein Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag hat am Freitag einen Haftbefehl gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Ihm werden zweierlei Kriegsverbrechen vorgeworfen, die beide in Verbindung mit der illegalen Deportation von ukrainischen Kindern nach Russland stehen.

Auch die Beauftragte für Kinderrechte der russischen Regierung, Maria Alekseyevna Lvova-Belova, wird in diesem Zusammenhang nun per Haftbefehl gesucht.

Die mutmaßlichen Kriegsverbrechen sollen sich in den von Russland besetzten Gebieten in der Ostukraine seit Beginn des russischen Angriffskriegs am 24. Februar 2022 zugetragen haben. "Es gibt hinreichende Gründe für die Annahme, dass Herr Putin eine individuelle strafrechtliche Verantwortung trägt", teilte der Strafgerichtshof in einer Pressemitteilung mit. Dasselbe gelte für Frau Lvova-Belova.
Bekanntmachung soll weitere Deportationen verhindern

Die zuständige Zweite Kammer des Gerichts habe es zwar als wichtig erachtet, den Haftbefehl geheim zu halten, um Opfer und Zeugen zu schützen und ihre Ermittlungen zu sichern. Da die mutmaßlichen Kriegsverbrechen der illegalen Deportation von Kindern jedoch andauern könnten, habe man sich entschlossen, die Öffentlichkeit zu informieren. Durch die Bekanntmachung erhoffe sich das Gericht, weitere Straftaten in diesem Kontext verhindern zu können.

Konkret gibt der Strafgerichtshof an, sich wegen zwei Tatbeständen aus dem Rom-Statut eingeschaltet zu haben: Auf Putins und Lvova-Belovas Verhalten treffen demnach mutmaßlich Artikel 8, Absatz 2a (vii), "illegal unlawful deportation of population (children)", sowie Absatz 2b (viii) des Vertrags, "unlawful transfer of population (children) from occupied areas", zu.


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