Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Dazu (Gewalt)

Newman, Thursday, 21.03.2013, 22:15 (vor 4047 Tagen) @ Sachse
bearbeitet von Newman, Thursday, 21.03.2013, 22:23

Sie sei als Kind durch den Stiefvater selbst jahrelang schwer missbraucht worden und würde so etwas ihrem eigenen Kind nicht antun.

Hmm, zwei Lügen ? Welche wird man glauben ?

Wie immer gelten mögliche Begleitungumstände bei weiblichen Angeklagten als entlastend, bei männlichen als belastend.

Nach einer Vergewaltigung habe sie sich mehr zu Frauen hingezogen gefühlt, sagte die Angeklagte.

Was?? Nein - das kann nicht sein: Homsexualität (und andere Sexualitäten) sind 100% natürlich und angeboren, hat aber in keinem Fall irgendetwas mit dem persönlichen Schicksal zu tun. Nicht bei dieser Frau (sie ist da doch gar nicht qualifiziert ohne Gender Studium), nicht bei Fräullein Schwarzer und nicht bei der sprunghaft gewachsenen Zahl der Lesben der Nachkriegsgeneration während der Blütezeit des männerhassenden Feminismus. - Wo ist Gismatis, wenn man ein Dementi braucht ...?

Zwei ihrer früheren Partnerinnen berichteten von einem guten Mutter-Kinder-Verhältnis der Angeklagten zu ihrem Sohn.

Geradezu innigst vermutlich.

Als Bewährungsauflage muss die Angeklagte 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

Solche Fälle gab es schon. Man nimmt den missbrauchenden Müttern die Kinder nicht weg, weil diese ja sonst niemanden mehr hätten. (Väter sind meist bereits entsorgt und kaltgestellt.)

Immerhin hat sie ihren Sohn (noch) nicht umgebracht, da hätten ganz leicht 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit draus werden können.


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