Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Kriminelle Ampel (Politik)

Pack, Wednesday, 27.03.2024, 11:42 (vor 31 Tagen)

45 Millionen Euro teuer
Bericht: Lauterbach-Ministerium verstößt gegen Vergaberecht

Hat das Ministerium von Karl Lauterbach bei der Vergabe einer Werbekampagne gegen Regeln verstoßen? Ein Bericht des Rechnungshofs soll Fragen aufwerfen.

Das Bundesgesundheitsministerium von Karl Lauterbach (SPD) soll mit einer 45 Millionen Euro teuren Werbekampagne gegen das Vergaberecht verstoßen haben. Das berichtet das "ZDF". Konkret geht es um die "Ich schütze mich"-Kampagne, mit der im Oktober 2022 für das Impfen gegen das Coronavirus geworben wurde.

Ein Bericht des Bundesrechnungshofs soll zu dem Schluss kommen, dass der Auftrag der Kampagne an die Werbeagentur Brinkert-Lück nicht ordnungsgemäß vergeben wurde. "Das Bundesgesundheitsministerium konnte trotz mehrfacher Nachfrage keine Unterlagen beibringen, nach denen die Agentur (…) die Kampagnenagentur ausdrücklich mit der Durchführung der Impfkampagne beauftragt hatte", heißt es in dem Bericht. Brinkert-Lück hatte bereits die Werbekampagne für den Bundestagswahlkampf von Olaf Scholz organisiert.
Ministerium war eigentlich an andere Agentur gebunden

Zuvor hatte der heutige Vorsitzende des Haushaltsausschusses und ehemalige Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) eine Prüfung durch den Bundesrechnungshof in beantragt. Im Kern soll aus dem Bericht hervorgehen, dass der Auftrag nicht an die Werbeagentur Brinkert-Lück hätte vergeben werden dürfen. Denn eigentlich war das Gesundheitsministerium noch an die Agentur Scholz & Friends gebunden. Der Vertrag sollte pro Jahr ein Volumen von 22 Millionen Euro gehabt haben und konnte jährlich verlängert werden.

Das Ministerium hätte den Auftrag laut dem Bericht neu ausschreiben und weitere Angebote einholen müssen. Das Ministerium hingegen soll die fehlende Ausschreibung damit erklärt haben, dass mit Brinkert-Lück ein Untervertrag geschlossen wurde. Laut Rechnungshof habe das Ministerium dagegen die Agentur "verpflichtet".

Darüber hinaus habe das Ministerium die gesamten Ausschreibungsunterlagen als vertraulich eingestuft. Laut Rechnungshof sei diese Einstufung allerdings nicht ausreichend begründet worden.


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