Kriminelle Ampel 2 (Politik)
Union droht mit Bundesverfassungsgericht
Hat Pistorius Informationen vorenthalten?
Im Zusammenhang mit Nord Stream 2 soll Russland versucht haben, an Nato-Informationen zu kommen. Die CDU/CSU-Fraktion hält dem Verteidigungsminister Auskunftsverweigerung vor. Und droht mit Karlsruhe.
Die Spitze der Unionsfraktion im Bundestag hat Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) wegen des Umgangs mit Informationen zu möglichen russischen Versuchen, Nato-Daten abzufischen, scharf kritisiert. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten, Thorsten Frei, wirft dem Minister in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Schreiben eine unzureichende Antwort auf eine Anfrage im Zusammenhang mit einer möglichen Offenlegung von Militärgeheimnissen der Bundeswehr durch Behörden von Mecklenburg-Vorpommern vor.
Der CDU-Politiker fordert Pistorius auf, die Unionsfragen jetzt "unverzüglich zu beantworten" und droht andernfalls mit einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Es geht um U-Boot-Tauchgebiete und Schusszahlen in der Pommerschen Bucht
Die Unionsfraktion hatte der Bundesregierung am 22. Februar einen Katalog mit 18 Fragen geschickt – auch unter Bezug auf Medienberichte, nach denen Militärgeheimnisse der Bundeswehr insbesondere zu Schusszahlen im Artillerieschießgebiet Pommersche Bucht ohne Genehmigung des Bundes an Dritte weitergegeben und teils im Internet veröffentlicht worden seien.
Das Verteidigungsministerium weist in seiner der dpa in Berlin vorliegenden Antwort darauf hin, dass die Aufarbeitung des Sachverhaltes sehr komplex und zeitintensiv sei. "Eine umfassende Beantwortung eines Teils der Fragen kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Erhebung verbunden wäre, nicht erfolgen", heißt es in dem Schreiben vom 25. März.
Staatssekretär: Beantwortung würde Verteidigungsministerium schwächen
Das Verteidigungsressort schreibt weiter: "Die sachgerechte Bearbeitung der Kleinen Anfrage würde zudem Kapazitäten in solchem Umfang binden, dass es zu einer erheblichen und nicht vertretbaren Schwächung der Funktionsfähigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung käme. Die sachgerechte Erfüllung der Aufgaben der Organisationseinheit wäre somit erheblich gefährdet."
Frei sagte der dpa, es sei "beachtlich, dass bereits die Beantwortung einer Kleinen Anfrage das Verteidigungsministerium überfordern soll". Falls dies der Fall sei, müsse Pistorius sein Haus dringend neu aufstellen. Er fügte hinzu: "Sollten es nur vorgeschobene Gründe sein, ist es eine eklatante Missachtung des Parlaments." Der Verteidigungsminister sei "in der Pflicht, dem parlamentarischen Fragerecht zu entsprechen". Frei kritisiert in seinem Brief an Pistorius zudem: "Schon der Verfahrensablauf zeigt eine Missachtung des verfassungsmäßig garantierten parlamentarischen Fragerechts." Die Antwort des Ministeriums sei erst Wochen nach Ablauf der Beantwortungsfrist am 7. März eingegangen.
Süffisant ergänzt Frei, "der Terminus 'Antwort'" könne "nur als euphemistisch bewertet werden", da "die Bundesregierung in nahezu allen wesentlichen Punkten der Anfrage die Auskunft verweigert".
Ministerium: Dokumente über Schusszahlen und Kaliber übermittelt
Ganz ohne Inhalte bleibt die Antwort des Verteidigungsministeriums allerdings nicht. So antwortet das Ministerium auf die Frage, welche Dokumente die Bundeswehr im Zuge des Genehmigungsverfahrens für Nord Stream 2 übermittelt habe, es seien Dokumente über Schusszahlen und Kaliber im Artillerieschießgebiet Pommersche Bucht sowie "eine Mitteilung über Einsatz akustischer, optischer bzw. elektromagnetischer Messgeräte" an das Bergamt Stralsund sowie an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) übersendet worden.
Auf die letzte der 18 Fragen antwortet das Verteidigungsministerium nicht öffentlich, sondern "im Hinblick auf das Staatswohl" nur mit dem Geheimhaltungsgrad Verschlusssache "VS – Nur für den Dienstgebrauch". Die Unionsfraktion wollte darin wissen, ob relevante Mitarbeiter des Bergamts Stralsund oder von Behörden des Landes, die am Nord-Stream-2-Verfahren beteiligt gewesen seien, durch die Nachrichtendienste des Bundes – also den Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder den Militärischen Abschirmdienst (MAD) – auf potenzielle Gefahren überprüft worden seien.
Das Ministerium antwortet: "Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes (BND) bekannt würden, insbesondere da sich hieraus Rückschlüsse über Aufklärungsansätze und Aufklärungsschwerpunkte ableiten lassen." Infolgedessen "könnten sowohl staatliche als auch nicht staatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BND ziehen".