Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Familienrecht: Gehorsamsparagraph (Familie)

Mus Lim ⌂ @, Saturday, 06.04.2013, 14:55 (vor 4075 Tagen)

Der Paragraph 1354 BGB wird zu Unrecht auch als Gehorsamsparagraph denunziert. Korrekt wäre die Umschreibung "Primat der Familie vor dem Staat", denn das Letztentscheidungsrecht muss in der Familie selbst verbleiben und darf nicht (wie mit der Streichung des Paragraphen geschehen) auf den Staat übertragen werden. Im Zuge der Frauenemanzipation hätte der Paragraph geschlechtsneutral geändert werden können mit dem Zusatz, dass die Ehegatten bei der Eheschließung beim Standesamt angeben, welcher von beiden als Familienoberhaupt gelten soll. - WikiMANNia: 1354 BGB

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Familienrecht: Gehorsamsparagraph

Detektor, Saturday, 06.04.2013, 16:29 (vor 4075 Tagen) @ Mus Lim

Gut, dass der weg ist. Ersatzlos. Und er zeigt, dass die Feministinnen die wahren Patriarchen der Neuzeit sind, wenn sie solche Strukturen nicht einfach nur abschaffen wollen, sondern sie wiederum anstreben, nur diesmal mit umgekehrten geschlechtlichen Vorzeichen, wenn sie sich etwa gegen das gemeinsame Sorgerecht oder gegen das Recht des "Vaters" auf einen Vaterschaftstest aussprechen.

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Es ist der Gesamtfilz, der unsere Gesellschaft niederdrückt!

Kalle Wirsch, Saturday, 06.04.2013, 16:42 (vor 4075 Tagen) @ Detektor

Weißt du, der feministische Einfluss ist sicher nur ein Problem in diesem Lande. Genauso schlimm ist, dass dieses Parlament sein Gehalt selber festlegt und die Justiz sich faktisch selber kontrolliert. Kausal daraus folgen viele Mißstände, eben auch der Feminismus. Wie Christine schon in ihrer Signatur offenbart, ist diese eine "zutiefst kranke Gesellschaft". Es ist erstaunlich, dass der gesellschaftliche Reichtum dazu genutzt wird, die Dummheit zur erhalten.

Ich habe dazu mal letztens dieses Zitat gelesen: "Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT. Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert."

Familienrecht: Gehorsamsparagraph

Lausemädchen @, Saturday, 06.04.2013, 18:54 (vor 4075 Tagen) @ Detektor

Gut, dass der weg ist. Ersatzlos. Und er zeigt, dass die Feministinnen die wahren Patriarchen der Neuzeit sind, wenn sie solche Strukturen nicht einfach nur abschaffen wollen, sondern sie wiederum anstreben, nur diesmal mit umgekehrten geschlechtlichen Vorzeichen, wenn sie sich etwa gegen das gemeinsame Sorgerecht oder gegen das Recht des "Vaters" auf einen Vaterschaftstest aussprechen.

Gut, dass der weg ist, weil? Es war doch keineswegs so, dass der Mann missbräuchlich sein sogenanntes "Recht" gegen den Willen der Frau, gem. § 1354 BGB, ausüben konnte. Das war dem Mann von 1900 (seit in Kraft treten des BGB) bis zur Abschaffung des § Ende der 50er Jahre nicht möglich. Demzufolge zeigt er auch nichts. Schon einmal gleich gar nicht, wenn man bedenkt, dass Femis in der "Bumsrepublik" zum Zeitpunkt der Abschaffung des § 1354 noch gar keine Rolle gespielt haben.

Familienrecht: Gehorsamsparagraph

Detektor, Saturday, 06.04.2013, 19:12 (vor 4075 Tagen) @ Lausemädchen

Gut, dass der weg ist, weil? Es war doch keineswegs so, dass der Mann missbräuchlich sein sogenanntes "Recht" gegen den Willen der Frau, gem. § 1354 BGB, ausüben konnte.

Klar. Die Frau kann (konnte) ja auch nicht das alleinige Sorgerecht bekommen, sofern das Kindeswohl dem entgegensteht. *Wink mit dem Zaunpfahl*

Was rechtsmissbräuchlich ist, darüber läßt sich dann ja trefflich streiten. Bis dahin kann er dann immer noch einseitig gegen den Willen der Frau agieren - nur zu ihrem Besten immer natürlich.

Wir brauchen grundsätzlich keine solchen einseitigen Zuordnungen.

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Zumal die Frauen

Mus Lim ⌂ @, Sunday, 07.04.2013, 04:30 (vor 4074 Tagen) @ Lausemädchen

Zumal die Frauen über die "Schlüsselgewalt" schon immer die Möglichkeit, beziehungsweise das "Recht" hatten, Fakten zu schaffen, BEVOR der Göttergatte nach Hause kam ... ;-)

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Familienrecht: Gehorsamsparagraph

Jeff, Sunday, 07.04.2013, 15:47 (vor 4074 Tagen) @ Mus Lim

mit dem Zusatz, dass die Ehegatten bei der Eheschließung beim Standesamt angeben, welcher von beiden als Familienoberhaupt gelten soll.

Halte ich nichts von.
Es wird zuviele Weicheier geben, die das machen würden, und so bleibt der Fraueneinfluß weiterhin erhalten.

Eine intelligente Frau, die sich keinem Dummkopf unterordnen will, hat die Möglichkeit, einen noch intelligenteren Mann zu suchen. Umgekehrt geht das nicht.

Es entkräftet die Gleichheitsausrede

Mus Lim ⌂ @, Sunday, 07.04.2013, 17:55 (vor 4074 Tagen) @ Jeff

Es wird zuviele Weicheier geben, die das machen würden, und so bleibt der Fraueneinfluß weiterhin erhalten.

Es entkräftet aber zunächst einmal die Gleichheitsausrede.
An dem Weicheier-Thema ändert das gar nichts. Das gab es auch früher und wird es immer geben, der Mann, der nichts zu sagen hat, weil er unter dem Pantoffel seiner Frau steht.
Zumindest gibt es deswegen nicht mehr aber auch nicht weniger Weicheier/Pantoffelhelden.

Eine intelligente Frau, die sich keinem Dummkopf unterordnen will, hat die Möglichkeit, einen noch intelligenteren Mann zu suchen. Umgekehrt geht das nicht.

Doch! Auch der Pantoffelheld sucht und findet das zu ihm passende Gegenstück.

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Es entkräftet die Gleichheitsausrede

Jeff, Monday, 08.04.2013, 00:20 (vor 4074 Tagen) @ Mus Lim

Es entkräftet aber zunächst einmal die Gleichheitsausrede.

Nichts muß entkräftet werden.
Mann und Frau sind nicht gleich. Deswegen gibt es keinen Grund zur Gleichberechtigung.

An dem Weicheier-Thema ändert das gar nichts. Das gab es auch früher und wird es immer geben, der Mann, der nichts zu sagen hat, weil er unter dem Pantoffel seiner Frau steht.

Aber er kann sich bessern, und da wäre es natürlich blöd, wenn er bereits beim Standesamt seine Frau für alle Zeiten als Familienoberhaupt festgeschrieben hätte.

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