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Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Rente von Frauen (Politik)

Yussuf K., Wednesday, 10.04.2013, 11:19 (vor 4056 Tagen)

Durch die Presse geistert immer wieder eine Forderung nach „rentenrechtlicher Anerkennung von Erziehungsarbeit“ für Mütter.

Ich gehe soweit mit, dass es sich dabei um eine familiäre Leistung handelt und so man grundsätzlich nicht vom Scheitern einer Ehe ausgeht, ist die Frau über das gemeinsame Einkommen des Mannes (bzw. dessen Rente) mitversorgt. Insofern zahlt sich die innerfamiliäre Erziehungstätigkeit bzw. die zeitgleiche Berufstätigkeit des anderen Partners (Arbeitsteilung wider des Genderwahns) irgendwann einmal im Alter aus. Beide Partner, die Kinder großgezogen haben, profitieren davon.

Nun hat der Feminismus mit seiner auf Familienzerstörung ( www.dfuiz.net ) angelegten Wirkung zu einem enormen Anstieg der Scheidungen und damit einem Zerplatzen dieser „Versorgungseinheit“ geführt. Viele Frauen stehen da ziemlich dämlich da. Ich kann das Gefühl einer „Unterversorgung“ sicherlich nachvollziehen, aber sind es nicht überwiegend die Frauen, die diese Symbiose aufkündigen und seit Jahren sattsam „weiterversorgt“ werden wollen? Verlässt in freier Wildbahn ein Tier den Schutz der Herde, dann ist es schutzlos. Im Humanbereich hat der Feminismus dafür gesorgt, dass ohne jede Form von Gegenleistung, Frauen weiterhin von der Versorgungseinheit profitieren können. Zu einem Anstieg der Geburtenrate hat das allerdings nicht geführt, obwohl ziemlich viele Latte-Mütter selbständig und AE durchs Leben schusseln. Prinzipiell bin ich der Auffassung, dass nur der Rente entnehmen darf, der auch etwas eingezahlt hat. Basta!

Wenn nun bestimmte Kreise meinen, dass „Erziehungsarbeit“ bei der Rente einmal anerkannt werden soll, dann ist aus meiner Sicht eine Reihe von begleitenden Umständen zu berücksichtigen:

- Warum musste die Frau Erziehungsarbeit leisten und hat nicht der Mann das übernommen?
- Wurde der Vater aus der Erziehungsarbeit verdrängt?

Wie beim Elterngeld würde ich hier einen ganz konkreten Nachweis von der Kindesmutter dafür fordern, dass sie den Vater an der Erziehungsarbeit gleichberechtigt beteiligt hat, um daraus resultuierend einen Rentenanspruch begründen zu können. Derlerlei Verfahrensweise umgekehrten Fall wird bereits vollzogen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217230/publicationFile/767/V0805.pdf

Auch wenn die Väter gemeinsam mit der Mutter die Erziehungsarbeit in den ersten Jahren geleistet haben, wenn die Kindesmutter dieses FormularV805 nicht unterschreibt, geht der Kindesvater für diese Zeit rententechnisch leer aus und die Kindesmutter bekommt vom feministischen Staat die Rentenpunkte in voller Höhe automatisch zugeordnet.

Meine Forderung: Für den Rentenanspruch benötigt die Kindesmutter eine schriftliche Bestätigung des Kindesvaters, diesen an der Erziehungsarbeit in gleichem Umfang beteiligt zu haben. Wenn die Kindesmutter den Vater aus dem Leben des Kindes, warum auch immer, verdrängt hat, dann muss sie gefälligst mit diesen Konsequenzen leben und hat keinen Anspruch auf Rente!


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