Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Falschbeschuldigungen und die Gründe für deren Erfolg (Allgemein)

Kalle Wirsch, Thursday, 02.05.2013, 11:36 (vor 4014 Tagen) @ Jochen Lembke

“Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe , schätzt in seinem Strafprozessrechtskommentar vom Mai 2011 die Quote aller Fehlurteile auf ein ganzes Viertel. Den Löwenanteil vermutet er bei jenen Fällen, bei denen es wenige oder gar keine Beweise für die angezeigte Tat gibt und »Aussage gegen Aussage« steht. So ist es bei Vergewaltigungsvorwürfen besonders oft. Als eine der Hauptursachen für Justizirrtümer hat Eschelbach die Vorverurteilung des Angeklagten durch die – im Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft – agierenden Richter ausgemacht. Diese verließen sich allzu oft auf den Inhalt der Ermittlungsakte und eröffneten im Vertrauen auf die Arbeit der Staatsanwälte das Hauptverfahren. Die Fixierung auf die – den Angeklagten belastende – Akte führe dazu, dass in Deutschland die Freispruchsquote unter drei Prozent liegt. In den USA dagegen, wo das Urteil von einer mit den Akten nicht vertrauten Jury gefällt wird, endet ein volles Drittel der Strafprozesse mit einem Freispruch.

[...]

Falschbeschuldigungen kommen weitaus öfter vor, als die Öffentlichkeit ahnt. Die in den Medien kolportierte Schätzung von drei Prozent wird von der forensischen Realität weit übertroffen. Die – durchaus begrüßenswerte – allgemeine Hinwendung zum Verbrechensopfer ermutigt aber offenbar nicht nur echte Opfer dazu, Straftaten anzuzeigen, sondern ermuntert auch eine stetig wachsende Zahl von Menschen mit psychischen Defekten oder zweifelhaften Motiven, sich als Verbrechensopfer zu präsentieren (siehe auch Nichts als die Unwahrheit , Dossier, ZEIT Nr. 15/2008). »Die in Statistiken meist verfälschte, tatsächlich aber relativ hohe Falschaussagenquote gerade in Sexualstrafverfahren«, schreibt der Richter am Bundesgerichtshof, Ralf Eschelbach, in seinem Kommentar, »wird nicht ausreichend beachtet.« Stattdessen werde den zumeist weiblichen Opferzeugen ein unangebrachter moralischer Kredit eingeräumt.

[...]

Doch auch wenn Falschbeschuldiger vor Gericht scheitern und der Angeklagte freigesprochen wird – eine Strafverfolgung müssen sie nicht fürchten. Wegen Vortäuschens einer Straftat wird laut Polizeistatistik pro Jahr nur gegen 0,2 Prozent der Verdächtigen ermittelt. Dahinter steckt der Wille der Staatsanwälte, potenzielle Anzeigeerstatter nicht abzuschrecken. Die Strafjustiz lebt von Hinweisen aus dem Volke, in Werbekampagnen wird dazu ermuntert, Straftaten bei der Polizei zu melden. Es wäre also kontraproduktiv, die Hinterbringer selbst in Bedrängnis zu bringen.“

Quelle: http://www.zeit.de/2011/28/DOS-Justiz


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