Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Im Fall Molath bricht die letzte Stütze der "Gemein- (Recht)

Holger @, Thursday, 02.05.2013, 17:06 (vor 4014 Tagen)

gefährlichkeit" gerade zusammen.

Strate hat nachgelegt:
Ein bisher nicht zureichend gewürdigter Punkt sind die angeblichen Reifenstechereien, die als Beweis der Gemeingefährlichkeit gewertet wurden (muß man dazu wirklich was sagen???)

Der Verdacht verdichtet sich, daß auch in dieser Hinsicht was gedreht wurde.

Ich zitiere aus dem Blog von Prof. Beck, der Link zu Strates Nachtrag zum Wiederaufnahmeantrag (Link im Originaltext)

Nun hat RA Strate gerade in dieser Beziehung "nachgelegt": Wenn man die neue Stellungnahme Strates vom gestrigen Tage liest, wird man nicht umhin kommen, auch in Beziehung auf die Sachbeschädigungen zu der Auffassung zu gelangen: Hier wurde eine kaum mit Indizien belegte polizeiliche Hypothese ("Der Molllath könnte ein Motiv haben") vom Gericht trickreich zu einer Tatfeststellung ausgebaut, einzig und allein dazu, eine Grundlage für Herrn Mollaths "Gemeingefährlichkeit" zu schaffen.

Einige Einzelpunkte:

Tatsache ist, es gab ein Schreiben Mollaths, in dem einige der von Reifenstechereien betroffenen Personen genannt wurden. Jedoch: Weder alle in den Schreiben genannten Personen waren betroffen, noch alle in der Anklage Herrn Mollath zugerechneten Taten trafen die im Brief genannten.

Tatsache ist: Die meisten Reifenschäden wurden vor der Fahrt von den Betroffenen entdeckt. Im Urteil steht, sie seien meist erst während der Fahrt entdeckt worden.

Tatsache ist: Wie genau die Reifen beschädigt wurden, wurde gar nicht aufgeklärt; bei den Reifen, in denen es von der Polizei überhaupt Ermittlungen dazu gibt, deutet sich als "Tatwaffe" eher ein Messer an. Im Urteil heißt es, sie seien alle in derselben Art und Weise und zwar in irgendeiner "sachverständigen" Form (vom ehemaligen Reifenhändler Mollath) mit einem dünnen spitzen Gegenstand beschädigt worden. Tatsache ist: Keiner der Reifen wurde überhaupt näher inspiziert. Der dazu vernommene Polizeizeuge hat keinen der Reifen persönlich gesehen, sondern nur Ermittlungen der Kollegen zusammengetragen.

Tatsache ist: Auf einem Video, das die Polizei extra zur Ermittlung der Reifenstechereien aufgenommen haben soll, soll eine Täterperson zu sehen sein, die Mollath nach Auskunft seiner Frau zumindest ähnelt. Jedoch: weder das Video wurde gezeigt, noch wurde Frau M. dazu im Gerichtssaal vernommen (obwohl anwesend!). Die Angabe stammt wiederum von einem Polizeibeamten (als Zeuge vom "ungefähr"-Hören-Sehen-Sagen?). Und hinzu kommt: Das Video stammt von einer (angeblichen) Tat, die gar nicht angeklagt war.

Das ist noch nicht alles - bitte lesen Sie den Schriftsatz Strates, der im Übrigen noch weitere Sachverhaltsverfälschungen des Gerichts aufdeckt und damit den Vorsatz der Rechtsbeugung (als Wiederaufnahmegrund) zu untermauern sucht.

http://blog.beck.de/2013/03/26/fall-mollath-die-wiederaufnahmeantr-ge-unter-der-lupe?page=19

Dies ist der Beweis, zu welchen Verbrechen die Justiz heute schon fähig ist und den Haupttäter Brixner muß man unbedingt in Nürnberg 2.0 berücksichtigen.
Nach dessen serieller, vorsätzlicher Rechtsbeugung plädiere ich schon mal für mindestens 1000 Peischenhiebe.

Im Übrigen sollte man die Mollath- Katastrophe etwas weiterdenken: mit derlei Heimtücke und Bösartigkeit hat unsereins schon heute zu rechnen, wenn er wegen dem GewSchGes vor die staatsfeministischen Schergen gezerrt wird.
Jeder überlege für sich, wie er mit den Bütteln abrechnet.
Wäre ich Mollath, würde ich nach der unumgänglichen Freilassung dem Verbrecher Brixner und der Echse einen kleinen Besuch abstatten. Die Drecksäue würden nach kürzester Zeit ihre Mutter verfluchen, daß sie sie geboren hat...

Ich rate jedem hier, sich die Details des Falles Mollath bei Prof. Beck und Gabriele Wolff genau anzusehen, wie er mit schmutzigen Tricks dieses Verbrecherstaates zur Strecke gebracht wurde.
So manch einer hier wird noch ein déjà- vu- Erlebnis haben.


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