Allah grüßt Alice
Borat Sagdijev, Monday, 15.07.2013, 16:50 (vor 4149 Tagen) @ Lausemädchen
Allah will dass seine gläubigen Männer keine Vorhaut tragen.
Alice und ihre missratenen Töchter im Geiste wollen dass die armen schon jahrtausende lang gebeutelten Frauen nicht noch weiter misshandelt werden.
Eine Win-Win Situation, ein gelungenes Beispiel von Integration.
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http://patriarchilluminat.wordpress.com/
Patriarchale Spülregeln
Zeit-online schreibt.......
André , Monday, 15.07.2013, 17:21 (vor 4149 Tagen) @ Lausemädchen
Es gibt ja mittlerweile sogar von links Stimmen, die genau diese perverse Lügerei und die Falschheit des Feminismus erkennen und benennen. Z. B. Steinbach in ihrem "Rückblick auf den Feminismus". Sie vergleicht z.B. die "Schwarzerei" mit der "Hitlerei". Sie macht auch sehr deutlich, daß Schwarzer in bezug auf Beschneidung dieselbe Meinung vertritt wie die W.H.O.: Beschneidung ja, wenn bei Jungs, am Besten als weltweiter Standart. Gleichzeitig soll Beschneidung bei Mädchen als schweres Verbrechen gelten.
Wer das Buch nicht gleich kaufen will: Hier gibts eine Rezension dazu.
verstößt der neue Paragraf 226a StGB gegen einen zentralen Satz des Grundgesetzes:
Oliver, Monday, 15.07.2013, 19:18 (vor 4149 Tagen) @ Lausemädchen
bearbeitet von Oliver, Monday, 15.07.2013, 19:29
Damit verstößt der neue Paragraf 226a StGB gegen einen zentralen Satz des Grundgesetzes: dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Denn eine Teilentfernung der weiblichen Vorhaut, erst recht ein bloßer Einschnitt in sie, ist nicht gravierender als die Beschneidung eines Jungen. Im Gegenteil, das radikale, vollständige Wegschneiden der Vorhaut eines Jungen geht weiter. Denn die Vorhaut hat bei beiden Geschlechtern die gleiche Funktion: Sie schützt ein kleines Körperteil, das sexuelle Erregung auslöst, ohne selbst Teil dieses – wie Biologen sagen – Erregungssystems zu sein.
Richtig!
Weg mit dem femizenrtierten FrauInnen-Gedöns!
Der super-Autor
Prof. Dr. Tonio Walter:
http://www.toniowalter.de/
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Liebe Grüße
Oliver
Die feministische Verstümmelung des § 226 StGB
adler , Kurpfalz, Tuesday, 16.07.2013, 02:46 (vor 4149 Tagen) @ Lausemädchen
bearbeitet von adler, Tuesday, 16.07.2013, 03:02
http://www.zeit.de/2013/28/genitalverstuemmelung-gesetz-frauen/komplettansicht
Die Ungeheuerlichkeit der zwielichtige Gesetzgebung lässt sich anhand des Artikels gut zusammenfassen, wenn man ihn rückwärts liest:
Interessant ist noch ein Blick auf den schon existierenden Paragrafen 226 StGB (ohne kleines "a"). Früher erhöhte er die Strafe bei einer Körperverletzung, wenn das Opfer seine "Zeugungsfähigkeit" verlor. Jetzt heißt es "Fortpflanzungsfähigkeit".
Denn es verstieße gegen Artikel 3 Grundgesetz, wenn das Strafgesetzbuch die Zeugungsfähigkeit des Mannes als wichtiger ansähe als die Empfängnis- und Gebärfähigkeit der Frau. Umso gespenstischer wirkt nun der ausschließlich auf das weibliche Geschlecht bezogene Paragraf 226a.
In Deutschland wird jetzt Genitalverstümmelung bestraft – aber nur, wenn Frauen die Opfer sind
Der Ende Juni neu geschaffene Paragraf 226a des Strafgesetzbuches (StGB) trägt die Überschrift "Verstümmelung weiblicher Genitalien" und lautet: "Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft." Das Höchstmaß der Strafe liegt damit automatisch bei 15 Jahren.
Ein guter Artikel. Dennoch enthält er zwei Fehler. Das brauchte es wohl, um durch die feministische Zensur der Zeit zukommen oder er ist einfach doch nur wenig recherchiert.
1. Das Gesetz verlangt lediglich, dass die Regeln der ärztlichen Kunst beachtet werden, vor allem, dass man eine Narkose gibt und ein steriles Skalpell benutzt.
Der Mohel reißt dem Knaben natürlich bei vollem Bewusstsein die beim Kind noch verwachsene Vorhaut von der Eichel! Für eine Narkose hat er gar keine Ausbildung. Selbst ein ausgebildet Mediziner wird es sich reiflich überlegen, ob er einem Säugling eine Narkose verpasst. Das Narkoserisiko ist nämlich um ein vielfaches höher als bei einem Erwachsenen.
2. die Vorhaut hat bei beiden Geschlechtern die gleiche Funktion: Sie schützt ein kleines Körperteil, das sexuelle Erregung auslöst, ohne selbst Teil dieses – wie Biologen sagen – Erregungssystems zu sein.
Selbstverständlich ist die männliche Vorhaut ein Teil dieses – wie Biologen sagen – Erregungssystems. Das Frenulum ist ein nervendurchwuchertes höchst sensibles Organ und Teil der Vorhaut. Zudem schütz die männliche Vorhaut die Eichel und hält sie geschmeidig, sodass es weniger zu Rissen und Verletzungen kommen kann. Kleinen, unbemerkten Rissen, die es auch Erregern wie dem HIV-Virus ermöglichen, in die Blutbahn zu gelangen.
Gruß
adler
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Go Woke - Get Broke!
Wenn überhaupt, dürfte man nur weibliche Beschneidung zulassen
knn, Thursday, 18.07.2013, 09:16 (vor 4147 Tagen) @ adler
2. die Vorhaut hat bei beiden Geschlechtern die gleiche Funktion: Sie schützt ein kleines Körperteil, das sexuelle Erregung auslöst, ohne selbst Teil dieses – wie Biologen sagen – Erregungssystems zu sein.
Selbstverständlich ist die männliche Vorhaut ein Teil dieses – wie Biologen sagen – Erregungssystems. Das Frenulum ist ein nervendurchwuchertes höchst sensibles Organ und Teil der Vorhaut. Zudem schütz die männliche Vorhaut die Eichel und hält sie geschmeidig, sodass es weniger zu Rissen und Verletzungen kommen kann. Kleinen, unbemerkten Rissen, die es auch Erregern wie dem HIV-Virus ermöglichen, in die Blutbahn zu gelangen.
Die Vorhaut der Klitoris, die typischerweise bei der weiblichen Beschneidung entfernt wird, hat sogar die gegenteilige Funktion als beim Mann:
Die weibliche Vorhaut ist ziemlich empfindungslos und sitzt auf der Klitoris drauf. Entfernt man die weibliche Vorhaut, so steigert es die weibliche Lust, weil der Kitzler besser stimuliert werden kann. Entfernt man die männliche Vorhaut, so sinkt das männliche Empfindungsvermögen.
Wenn überhaupt, dürfte man nur weibliche Beschneidung zulassen.