Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Gerechtigkeit kann man vom Rechtsstaat nicht erwarten. Willkürurteile sind die Regel! (Allgemein)

Rita-Eva Neeser, Tuesday, 06.08.2013, 14:36 (vor 3906 Tagen) @ Kalle Wirsch

Ich hoffe, dass das Gericht keinen kurzen Prozess macht wie bei Horst Arnold, sondern alles gründlichst und revisionsfest durcharbeitet und die alte Hexe dann in den Knast und anschließend in die Klapse steckt und erst wieder rauslässt wenn sie wirklich keinen Schaden mehr anrichten kann.


Ich tippe auf 1 Jahr auf Bewährung und eine kleine Geldstrafe! Mehr wird es wohl nicht geben.

Da greift der #Frauenbonus!

Aber ich werde mich bemühen bei der Urteilsverkündung in Darmstadt zu sein um mitzuschreiben und die Gründe der eventuellen "Streicheleinheiten" für eine Falschbeschuldigerin ( die am Tod eines Menschen schuldig ist) und Lügnerin, durch das Gericht zu erfahren. Aus der Presse erfährt man ja wohl wenig darüber, erinnert Euch an Kachelmann.
Da ist zunächst einmal der Umstand, dass die Nebenklägerin die Fähigkeit zur Konstruktion und Aufrechterhaltung einer Falschaussage, die angesichts ihrer Intelligenz und ihres sprachlichen Leistungsvermögens ohnehin nicht in Frage stand, durch nachweislich falsche Angaben während des Ermittlungsverfahrens in die Tat und damit Täuschungsmotivation in Verhalten umgesetzt hat.
Und Vieles spricht dafür, dass sie auch noch in der Hauptverhandlung an falschen Bekundungen zur verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte festhielt, und dass bei ihr Bestrafungs- und Belastungsmotive nicht ausgeschlossen werden können, was vielleicht auch erklärt, dass die Nebenklägerin die wiederholten Falschangaben - zumindest teilweise - auch unter ganz erheblichem Befragungsdruck aufrechterhalten hat. Damit hat sie das Bemühen erkennen lassen, durch strategische Selbstrepräsentation als ,glaubwürdige Zeugin" manipulativ auf das Verfahren einzuwirken, was sicherlich Zweifel an ihrem Bemühen um Aussageobjektivität begründet.
Tatsächlich aber erreichte die Aussage der Nebenklägerin nicht einmal die qualitativen Mindestanforderungen, die eine Bestätigung ihres Inhalts als erlebnisgestützt voraussetzt - denn von einer erlebnisbasierten Aussage ist zu erwarten, dass sie das inkriminierte Tatgeschehen in nachvollziehbarer, stimmiger und widerspruchsfreier Weise widerspiegelt. Dieses Konsistenzmerkmal war in Bezug auf die Schilderung der fraglichen Vergewaltigung nicht erfüllt

... und trotzdem langte es nur für einen" in dubio pro reo" und die Lügnerin/Flaschbeschuldigerin Dinkel kassierte von der Bunten noch eine 6-stellige Summe.

Und Heidi K.? Ist bei ihr die BUNTE auch schon aufgelaufen?


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