Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Fall Gustl Mollath (Allgemein)

Garfield @, Tuesday, 27.11.2012, 20:07 (vor 4186 Tagen) @ Referatsleiter 408

Hallo Referatsleiter!

Hm, so wie ich das sehe, war in diesem Fall aber weniger der Feminismus schuld. Es ist eine übliche Praxis von Großkonzernen bzw. deren Anwälten, im Falle von drohenden hohen Entschädigungs- oder Straf-Zahlungen Kläger und andere unbequeme Zeitgenossen in der Psychiatrie verschwinden zu lassen.

Daß in diesem Fall noch eine Scheidungs-Schlammschlacht dazu kam, wurde aber natürlich ausgenutzt, um die Zwangseinweisung besser begründen zu können. In anderen Fällen, wo das so nicht möglich war, wurde einfach nur behauptet, der Kläger hätte Wahnvorstellungen, wolle sich am beklagten Konzern für irgendetwas rächen und wäre deshalb eine Gefahr für andere und für sich selbst.

Manchmal kommt sowas auch einfach nur durch Schlamperei oder Unfähigkeit von Ärzten oder Betreuern zustande, wie z.B. hier beschrieben:

http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2011-08/betreuung-psychiatrie

Da man diese Mißstände prima ausnutzen kann, um sich lästiger Zeitgenossen wie Gustl Mollath zu entledigen, wird sich da wohl in naher Zukunft nicht viel ändern.

Freundliche Grüße
von Garfield


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