Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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??? (Allgemein)

Sachse @, Wednesday, 23.10.2013, 22:38 (vor 3848 Tagen) @ Kalle Wirsch

Nun, ich habe den Eindruck, dass deine Sicht darauf eine Andere ist als meine:

Wegen ihrer harten Urteile gegen Asylbewerber

Harte Urteile sind im deutschem Rechtssystem angebracht,da hat eigentlich noch nie Jemand etwas daran auszusetzen. Nein, für Straftaten wurde immer mal auch eine abschreckende Bestrafung gefordert. Vor allem, wenn gewisse Straftaten regional ganz einfach zum Problem wurden.

Nun, nur bei der Strafbewertung für über Polen eingereiste Asylbewerber wird dies dann als Rassismus eingeschätzt.

Eigenartiges Verständnis von Recht!

Und mal noch eine "Stellungnahme" eines der klagenden Vereine:

Der 29. Senat des LSG Berlin-Brandenburg weicht seit längerem stark von der allgemeinen Praxis ab. So verweigert er bereits eine Folgenabwägung und stellt sich auf den Standpunkt, der Ausschluss von EU-Bürgern von „Hartz IV“ Leistungen sei nicht zu beanstanden und die Betroffenen könnten ja ihre Hilfsbedürftigkeit durch Ausreise in ihr Heimatland beenden. „Eine solche ‚Geht doch nach Hause!Argumentation ist eines unabhängigen Gerichts unwürdig“,

Naja...

--
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (


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