Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129294 Einträge in 32067 Threads, 293 registrierte Benutzer, 257 Benutzer online (0 registrierte, 257 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) (Recht)

Peter, Monday, 06.01.2014, 10:43 (vor 3976 Tagen)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=221&bes_id=9796&aufgehoben=N&menu=1&sg=


§ 3
Aufgaben

(4) Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Hochschule und wirken auf die Beseitigung der für Frauen bestehenden Nachteile hin. Bei allen Vorschlägen und Entscheidungen sind die geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu beachten (Gender Mainstreaming).

Kurzum: In NRW ist es Gesetz, Jungs zu benachteiligen.


Ein Absatz für WikiMANNia


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum