Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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CARGO-CULT-SCIENCE! (Humor)

mindamino, Wednesday, 15.01.2014, 15:55 (vor 3777 Tagen) @ Cpt.Chilli

Insofern wäre die Gegenthese, dass die 45 Frauinnen schlicht zu blöd waren, zu bemerken, dass sie GV hatten oder künstlich befruchtet wurden. Eine Vermutung, die bei aufmerksamer Beobachtung des weiblichen Verhaltens im Alltag nicht fernliegend erscheint.

Unbefleckte Empfängnis ist möglich, wer küsst wird schwanger, DNA-Test hilft nichts, AG-Idstein 10Js 5933.5/98 2 DS
Umso mehr stellt sich die Frage, ob der Rechtsstaat wirklich machtlos ist, wenn einige Richter bis zum Ende ihrer beruflichen Laufbahn folgenlos ihn und den gesamten Richterstand in Verruf bringen. Muss man diesen Zustand wirklich als Preis akzeptieren, den man für die Unabhängigkeit der Richter zahlen muss?“
Das fragt Gerd Seidel, Professor für öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, in einem bemerkenswerten Aufsatz über die Grenzen richterlicher Unabhängigkeit.
Er bezog sich dabei auch auf das Urteil eines Richters am Amtsgericht im hessischen Idstein. Der vertrat in einer Entscheidung über eine Unterhaltsklage die Auffassung, die unbefleckte Empfängnis sei „wissenschaftlich nicht auszuschließen wie das sehr seltene Phänomen der Parthogenese, auf welchem immerhin die Kulturgeschichte des christlichen Abendlandes zu einem nicht unerheblichen Teil beruht“ (Aktenzeichen 10Js 5933.5/98 2 DS). Der Richter übernahm die Behauptung der Kindsmutter, sie müsse vom Küssen mit einem Fremden schwanger geworden sein. Das hatte zur Folge, dass der durch einen DNATest als Kindsvater ausgeschlossene derzeitige Ehemann zur Unterhaltszahlung verpflichtet wurde.
Derartige Folgerungen mögen abenteuerlich sein, sind jedoch nicht auf einen kleinen Amtsrichter beschränkt. „Worauf es ankommt“, so Professor Gerd Seidel, „ist Situationen zu verhindern, in denen einzelne Richter wiederholt durch offensichtlich grob unverhältnismäßig oder völlig unplausible Entscheidungen bzw. Eskapaden im persönlichen Verhalten die gesamte Richterschaft und darüber hinaus öfter auch den Rechtsstaat in Misskredit bringen.“
http://blog.justizfreund.de/?p=969


Sogar das Bundesverfassungsgericht geht von einer unbefleckten Empfängnis aus. Die Frau hatte zwar GV aber nicht mit dem rechtlich festgestellten Vater:

Wegen unverschuldeter Fristversäumnis zur Zahlung veruteilt, “Jeder weiss, dass ich nicht der Vater bin, aber blechen soll ich!”, Verfassungsbeschwerde über PKH abgelehnt, 12.10.2004

Paragrafenreiterei um eine angebliche Vaterschaft: Matthias M. (51) soll sogar gepfändet werden. Es geht um 13 000 Euro Unterhalt für ein Kind, das nicht von ihm ist, das er nie im Leben sah.
Der Bahnangestellte aus Neukölln war bereis sieben Monate geschieden, als seine Ex-Frau Katrin im November 1995 Sohn Peter (Namen geändert) bekam. Matthias M. : “Getrennt hatten wir uns schon drei Jahre zuvor.
Sie lebte mit einem neuen Partner, ich hatte eine neue Beziehung. “.
Doch nach Gesetz galt Peter als Matthias M. s ehelicher Sohn.
Der vermeintliche Vater: “Katrins Freund hatte die Vaterschaft aber anerkannt, Katrin selbst reichte Klage ein, damit mir die Vaterschaft aberkannt wird. ”
Für dieses Verfahren beantragte Peters Mutter Prozesskostenhilfe. Doch die Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt der Prozess fand nicht statt.
Bei angeblich ehelichen Kindern muss die Vaterschaft aber innerhalb von zwei Jahren auf den Erzeuger umgeschrieben sein. Sonst bleibt der Ehemann in der Unterhaltspflicht. Matthias M. erfuhr aber leider zu spät, dass das nicht geschehen war.
Den Unterhalt für Peter wollte das Jugendamt Reinickendorf also von ihm. Seine Ex-Frau und Peters Erzeuger hatten sich wieder getrennt. Die späteren Versuche von Matthias M. , die Vaterschaft zu bestreiten, wurden auf dem Instanzenweg abgeschmettert: Erst beim Amtsgericht Neukölln, dann beim Familiengericht Kreuzberg-Tempelhof, schließlich dem Kammergericht. Zuletzt versuchte er es mit einer Beschwerde vor dem Verfassungsgericht erfolglos.
http://blog.justizfreund.de/?p=3088


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