Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Man kann Parallelen zur staatlichen Wohnraumlenkung in der Ex-DDR feststellen! (Feminismus)

Musharraf Naveed Khan, Tuesday, 06.05.2014, 14:52 (vor 3646 Tagen) @ Jose Morales

Wer sich damals vor 1989 in der Ex-DDR "verdient" gemacht hat, wurde vom Staat entsprechend belohnt.

Obwohl mit Beschluss vom 27.1.2000 dies vom Bundesverwaltungsgericht zum Unrecht erklärt wurde, wurde nur 1 Jahr später vom Deutschen Bundestag (Selbstverwaltung der amerikanischen Besatzungszone) das gleich funktionierende Gewaltschutzgesetz beschlossen. Wer sich als Frau bereit erklärt, freiwillig im feministischen Kontext auf seinen Mann/Partner einzuschlagen, bekommt von den staatlichen Wohnraumlenkern (Familiengerichte) die Wohnung zugesprochen.

Aktenzeichen: BVerwG 7 C 39.98 und 40.98 - Urteil vom 27. Januar 2000

Hier mal ein Auszug aus diesem Urteil ...

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 04/2000 vom 27. Januar 2000

"Prominentenregelung" im Wohnraumbewirtschaftungsrecht der DDR rechtfertigte keine unangemessene Überversorgung mit Wohnraum
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Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei am 27.Januar 2000 verkündeten Urteilen entschieden, daß die in der DDR-Wohnraumlenkungsverordnung von 1967 enthaltene "Prominentenregelung" eine unangemessene Überversorgung mit Wohnraum nicht rechtfertigte. Nach § 11 der Wohnraumlenkungsverordnung waren u.a. "Personen, die sich durch herausragende Leistungen bei der Stärkung, Festigung sowie zum Schutz der Deutschen Demokratischen Republik verdient gemacht haben", bevorzugt mit Wohnraum zu versorgen.

https://ssl.bverwg.de/entscheidungen/entscheidungen.php


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