Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Die Justiz ist wie der Mers-Virus ... es gibt noch kein Gegenmittel, außer dem Vorsorgetod! (Recht)

Musharraf Naveed Khan, Wednesday, 07.05.2014, 16:29 (vor 3645 Tagen) @ MitGlied

Hier mal die gesetzliche Grundlage für den Freispruch der Täter im Talar untereinander. Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus und das ist genau so formuliert, dass es einer Amnestie gleichkommt: § 839 Abs. 2 S. 1 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/839.html

§ 839 BGB - Haftung bei Amtspflichtverletzung.

(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.

(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

Gerade der Pkt. 3 schiebt dem Bürger die Schuld zu! Er hätte doch alles versuchen müssen, um Justizwillkür und Rechtsbeugung abzuwehren. Unter dem Aspekt ist Horst Arnold wahrscheinlich nach deren Argumentation selbst Schuld gewesen.

Es hat keinen Sinn, sich mit solchen Leuten in Detailfragen zu zerfleischen. Die müssen einfach weg. Alle.


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