Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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"Ich weiß nicht mehr genau, wann ich vergewaltigt worden bin" – "Na, dann stimmt das schon ..." (Falschbeschuldigung)

Christine ⌂ @, Thursday, 15.05.2014, 18:59 (vor 3832 Tagen)

Twister (Bettina Hammer) hat ja schon öfters gute Artikel rund um das Thema Gender geschrieben. Nun hat sie sich mit dem Thema Falschbeschuldigung beschäftigt.

Nach fast sieben Jahren wird ein wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung verurteilter Mann entlastet. Die ihm zur Last gelegten Taten waren frei erfunden.

Vergewaltigungen, gerade auch wenn sie erst viel später angezeigt werden, sind ein heikles Thema - sowohl in Bezug auf Diskussionen, als auch vor Gericht. Oft entspricht die Vergewaltigung nicht dem "jemand hat mich hinterrücks überfallen und vergewaltigt und mich auch anderer Gewalt ausgesetzt, so dass ich weinend und blutend sofort zur Polizei gegangen bin"-Schema. Vielmehr gibt es häufig Fälle, in denen die Einvernehmlichkeit zunächst gegeben war oder angenommen wurden, Zeugen nicht vorhanden sind und in denen ob der verstrichenen Zeit keinerlei Beweise gesichert werden können. Dann gilt vor Gericht letztendlich, wem die Richter Glauben schenken.[..]

http://www.heise.de/tp/news/Ich-weiss-nicht-mehr-genau-wann-ich-vergewaltigt-worden-bin-Na-dann-stimmt-das-schon-2190392.html

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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Twister weiß vieles nicht so genau ...

Bellator Eruditus @, Thursday, 15.05.2014, 21:15 (vor 3832 Tagen) @ Christine

Twister (Bettina Hammer) hat ja schon öfters gute Artikel rund um das Thema Gender geschrieben. Nun hat sie sich mit dem Thema Falschbeschuldigung beschäftigt.

Und wie meist hat die Guteste keine Ahnung, davon aber jede Menge.

Vielmehr gibt es häufig Fälle, in denen ... Zeugen nicht vorhanden sind und in denen ob der verstrichenen Zeit keinerlei Beweise gesichert werden können.

Aus dem Artikel (und noch mehr aus den Kommentaren) spricht eine grundsätzliche Unkenntnis darüber wie die Rollen in einer Strafermittlung bzw. Strafverhandlung in unserem "Rechtsstaat" definiert sind.

Z.B. gab es in dem beschriebenen Fall sowohl eine Zeugin als auch Beweise.

Die Anzeigeerstatterin ist nach der Strafprozessordnung eine ganz normale Zeugin wie jede/r andere Zeuge/in auch. Das sie gleichzeitig mutmaßlich "Opfer" ist, schmälert ihre Glaubwürdigkeit laut Strafprozessordnung in keinster Weise. Ihre Aussage ist ein Beweis.
Darüber hinaus sind Zeugen zur Wahrheit verpflichtet, die Strafprozessordnung/Gerichte/Staatanwaltschaften gehen folglich davon aus, dass Zeugen die Wahrheit sagen. Und zwar nicht nur "neutrale" Zeugen, auch die "Opferzeugen".

Der Beschuldigte/Angeklagte hingegen ist kein Zeuge und auch nicht zur Wahrheit verpflichtet, sondern darf lügen, wie es ihm gerade gefällt. Deswegen ist alles was der Beschuldigte/Angeklagte sagt, grundsätzlich zweifelhaft und muss erst bewiesen werden.

Deswegen steht in so einem Fall eben nicht Aussage gegen Aussage. Das wäre höchstens in einem Zivilprozess der Fall.

Dann gilt vor Gericht letztendlich, wem die Richter Glauben schenken.

Falsch. In dem beschriebenen Fall hat das Gericht formal vollkommen korrekt gehandelt: Ein Beweis stand gegen eine zweifelhafte Behauptung ==> Ab in den Knast.

Der Skandal ist also nicht, dass der Mann verurteilt wurde. Der Skandal ist, das dieser verrottete Haufen ***BIEP***, der sich selber als Rechtsstaat bezeichnet, generell zulässt das man sich durch Erstatten einer Anzeige in eine unschlagbar bessere Position bringt und auf diese Weise vollkommen legal die Beweislast umkehren, die Unschuldsvermutung aushebeln kann und Gericht und Staatsanwaltschaft zu Instrumenten seiner persönlichen Rache (oder seines Gewinnstrebens) machen kann.

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