Wenn Männer ihre Vermieterinnen auf Händen tragen, dann gibts eine Kündigung! (Gesellschaft)
Vermieterin hinausgetragen: BGH prüft Rechtslage
Karlsruhe (dpa) - Er hat seine Vermieterin aus dem Haus getragen - sie kündigte ihrem Mieter deswegen fristlos. Ob das rechtens war, überprüft heute der Bundesgerichtshof (BGH).
Die Vermieterin war im August 2012 in das Haus ihres Mieters bei Koblenz gekommen, um sich neu installierte Rauchmelder anzusehen. Bei der Gelegenheit versuchte sie offenbar auch, andere Räume zu inspizieren. Der Mieter wollte das nicht, es kam zum Streit. Als die Frau das Haus trotz Aufforderung nicht verließ, nahm der Mieter sie und trug seine Vermieterin hinaus. Sie kündigte wegen des Vorfalls das Mietverhältnis fristlos. Der BGH will nun klären, ob der Mieter zu weit gegangen ist und die Kündigung deshalb gerechtfertigt war. Die Vorinstanzen haben den Fall unterschiedlich bewertet. Ein BGH-Urteil wird noch heute erwartet.
Das Verhalten der Vermieterin ist ganz klar sexistisch geprägt.