Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Das Männermagazin wird wieder einmal bekämpft! (Politik)

Ausschussquotenmann, Thursday, 10.07.2014, 01:16 (vor 3587 Tagen) @ Leutnant Dino

Trel würde der Aufforderung aus Prinzip nicht nachkommen.Ich bin sicher der Leutnant findet hier eine elegante Lösung. Vielleicht dankt er denen mit einem Beitrag über die Finanzierung ihrer Arbeitsplätze.

Das Geschäftsmodell des Vereins wie die Kohle abgepresst wird findet sich wohl hier:
http://www.fsm.de/ueber-uns/mitgliedschaft

Man hat also auf der einen Seite dafür gesorgt, dass es unter gewissen Voraussetzungen eines Jugendschutzbeauftragten bedarf der in Form eines Ablasshandels durch die FSM ersetzt werden kann.

Wichtiger ist aber wohl eine wild drauf losanktionierende Kommission für Jugendschutz. Das Modell hat etwas von der üblichen Schutzgelderpressung der Mafiosi. Entweder Du zahlst(das Schutzgeld nennt sich hier Mitgliedschaft) oder aber Du riskierst immer, dass die Kommission Dich in noch größeren Ausmaß abzieht.
http://www.fsm.de/jugendschutz/anbieter-und-unternehmen/selbstregulierung-und-privilegierung


Privilegierung

§ 20 Abs. 5 JMStV reduziert die direkte Eingriffsmöglichkeit der staatlichen Aufsicht gegenüber einem Telemedienanbieter. Ist dieser Mitglied in einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle, so ist bei einem möglichen Verstoß zunächst eine Entscheidung der Selbstkontrolle einzuholen. Sofern die Selbstkontrolle sich bei ihrer Entscheidung an den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum hält, sind Maßnahmen der Aufsicht nicht zulässig (§ 20 Abs. 5 S. 2 JMStV). Die Privilegierungswirkung greift allerdings nicht für absolut unzulässige Inhalte nach § 4 Abs. 1 JMStV.


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