Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Man muss bei solchen Beiträgen lesen, was die nicht geschrieben haben. (Falschbeschuldigung)

Musharraf Naveed Khan, Monday, 21.07.2014, 18:50 (vor 3538 Tagen) @ WilhelmTell

Diese Frau hatte aber sehr viel falsch gemacht. Normalerweise endet sowas nicht mal mit einem Gerichtsverfahren. Das ist typisch in einem Unrechtsstaat.

Du musst solch eine Zeitungsmeldung lesen können. Meine Erfahrung mit der Justiz ist, dass man nicht lesen muss, was die schreiben, sondern lesen muss, was die nicht schreiben. Ja klar, 120 Tagessätze klingt gewaltig, aber wie hoch ist solch ein "Tagessatz" bei der Falschbeschuldigerin? 1 Euro, 50 Cent? Wenn´s "hoch" wäre, hätten´s die schon geschrieben. Geh davon aus, dass es ein typisches Urteil von Frauenschützern war. Damit wollte man den Volkszorn nur besänftigen.

Der Strafbefehl ist in Deutschland sowas wie eine "Faule-Richter-Gerichtsverhandlung". Angeblich sind die ja sooooooooooooooooooooo überarbeitet und der Gesetzgeber hat denen damit die Möglichkeit gegeben, ihren Tisch ohne Streß und hochbezahlt leer zu räumen. Wer sich das nicht gefallen lässt ... und das sollte man! ... dann geht es vor Gericht. Ich wurde in Deutschland schon einige Male mit sowas bedacht, bin jedesmal vor Gericht und hab gewonnen. Am besten ist, man geht ohne so eine Dumpfbacke von Anwalt hin und verteidigt sich selbst. Dann gewinnt man nämlich immer.


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