Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Ein "Du! Du!" sollte genügen. (Recht)

adler @, Kurpfalz, Saturday, 22.12.2012, 01:58 (vor 4141 Tagen) @ Oliver

Das Gesetz sieht für Freiheitsberaubung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, wenn das Opfer länger als eine Woche gefangen gehalten wurde. Horst Arnold saß fünf Jahre im Gefängnis.

Aus Gerechtigkeits-Gründen wären 5 Jahre angebracht.

Nur fünf Jahre für einen Mord (vorsätzliche Tötung) beleidigt mein Gerechtigkeitsempfinden ungemein.

Horst Arnold saß nicht nur 5 Jahre in den Kerkern des Femifaschismus, das Spießrutenlaufen eines sozial ausgegrenzten hat auch seine Gesundheit ruiniert und führte schließlich zu seinem frühen Tod.

Jede Wette im feministischen Unrechtsstaat drohen IHR maximal eine Bachblüten-Therapie auf Bewährung!

So soll es sein. So wird es sein.

Durch den Medienrummel kommt vielleicht noch ein erheblich erhobener, drohender Zeigefinger des Richters, ein lauter als sonst vorgetragenes "Du! Du!" und "Tut man nicht!", sowie 100 Sozialstunden in Betracht.

Auf keinen Fall darf die Strafe so hoch ausfallen, dass die Überforderte ihren Beamtenstatus dadurch verlieren würde. Eine Frau, die einmal verheiratet war, mit einem Mann oder dem Staat ist egal, hat immer ein Anrecht auf nacheheliche Solidarität und damit auf Unterhalt.

Gruß
adler

--
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