Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Pulsschlag der Justiz (Recht)

Yussuf K., Saturday, 29.12.2012, 18:41 (vor 4136 Tagen)

Wer als Mann in diesem Land unschuldig in die Mühlen der Justiz gerät, sollte sich von jeglicher Logik und normalem Rechtsverständnis verabschieden.

1. Beispiel:
Im letzten Jahrhundert galt kurzzeitig, dass nur derjenige schuldig ist, dem eine Straftat nachgewiesen werden kann.

Heute ist das wieder wie im Mittelalter. Per Gewaltschutzgesetz muss der Angeklagte beweisen, dass er unschuldig ist. Solange hat er Repressionen der Justiz zu ertragen.

2. Beispiel:

Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) gibt es in der Praxis nicht, denn es könnte sich "möglicherweise nur um eine unzutreffende Rechtsanwendung" handeln. (Deswegen wird sich der Justiz-Inquisitor der Horst Arnold in den Tod trieb auch nie rechtfertigen müssen!)


Mit dieser Erkenntnis ..... sollte der Mann/Vater in die vor ihm stehenden Verfahren gehen. Gegen solch eine Pestillenz kann sich kein Recht, so wie man glaubt dass es es geben könnte u. müsste, durchsetzen. Das Unkraut wuchert in diesem Land derart stark, dass die Nutzpflanzen keine Chance haben, sich zu entfalten.

Die Justiz wird einem Mann/Vater größeren finanziellen Schaden zufügen, als alle Kriminellen ihm lebenslang und kummuliert aufgerechnet haben. Die Wahrscheinlichkeit Opfer der Justiz zu werden, ist reziproke so groß wie Opfer eines Kriminellen zu werden. Der Bürger sollte seinen Eigenschutz gegen die Justiz verstärken und die Kriminellen um Rücksicht bitten.

Mann merke dir: Der Staat in Gestalt seiner Justiz wendet gegenüber den Drecksbürgern die Methoden gewöhnlicher Räuberbanden an. Wobei ich persönlich mittlerweile glaube, dass eine egal wie verkommene Räuberbande dennoch eine höhere Moral hat, als die Justiz.


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