Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126158 Einträge in 30924 Threads, 293 registrierte Benutzer, 301 Benutzer online (2 registrierte, 299 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

"... grillt sie wie am Döner-Spieß..." (Lügenpresse)

Benno @, Monday, 26.01.2015, 15:02 (vor 3396 Tagen) @ MitGlied

Man bestraft die Täter als Heranwachsende...

Bei Heranwachsenden entscheidet das Gericht, ob es Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendet. Das hängt vom Eindruck ab, wie weit die Entwicklung des Straftäters ist. Ein 19-jähriger kann so reif sein wie ein 12-jähriger oder so reif wie ein 30-jähriger.

Ich würde in diesem Fall die Reife eines Erwachsenen annehmen, damit auch anschließende Sicherheitsverwahrung ausgesprochen werden kann.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum