Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Wenn ich auch mal was dazu sagen darf (Allgemein)

Mus Lim ⌂ @, Wednesday, 25.02.2015, 02:07 (vor 3347 Tagen) @ Die Axt im Walde

Ich bilde mir nicht ein Leute, die ihr Stadium erreicht haben und es sich in ihrem Trauma und ihrem Weltbild gemütlich gemacht haben zu erreichen oder zu verändern. Genauso gut könnte man mit Femistinnen verhandeln.

Wer persönlich wird, zeigt damit in einem Offenbarungseid, dass ihm die Argumente ausgegangen sind. :-D

Zwischen dem 15. September 1978 und dem 30. September 2000 wurden Michael Grumann unaufgefordert und unselektiert 949 Fälle zugetragen, in denen Entscheidungen deutscher Behörden und Gerichte über die Herausnahme von Kindern aus ihren Familien, bzw. über den Verbleib von Kindern bei ihren Familien dokumentiert sind. Die Auswertung der Aussagen, die in Dokumenten von Behörden und Gerichten belegt sind, ergab:

* 902 Fälle, in denen die betroffenen Eltern von sich aus zum Jugendamt gegangen sind, um eine Hilfe zur Erziehung und/oder eine Förderung für das Kind/die Kinder zu beantragen. Unversehens fanden sie sich in einem völlig rechtsfern ausgetragenen Konflikt um das Sorgerecht, bzw. Teile davon wieder. Der Gegner der Eltern: Die Behörden, die ihren Kindern und ihnen eigentlich zur Hilfe und Unterstützung verpflichtet sind. Konflikt­aus­löser ist in der Regel Widerspruch von Eltern gegen Vorschläge einzelner Behörden­mit­arbeiterInnen.
* 44 Fälle, in denen Denunziation, Geldinteressen und Wichtigtuerei Dritter als alleiniger Auslöser behördlicher Kindeswegnahme-Aktivitäten zu erkennen sind.
* 3 Fälle, in denen auch wir einen Eingriff der Behörden in die betroffenen Familien unter anderen Begleitumständen für notwendig erachtet hätten, wäre da nicht in allen drei Fällen dieses Stigma der Rechtsferne in der Art und Weise, wie der Staat zu Werke ging.
Weil nur Konfliktfälle zugetragen wurden, fehlen natürlich all die Fälle, in denen Hilfesuchende zu ihrer Zufriedenheit von den Jugendämtern betreut wurden. Auffällig ist allerdings, dass in 95 % aller Konfliktfälle sich die Eltern hilfesuchend an die Behörde gewandt haben. Dieser Befund ist bedenklich.


Das Dilemma der Jugendämter beschreibt Michael Grumann anhand von zwei Kindermorden:
* Eine 15-Jährige stirbt, weil das Jugendamt die vor Jahren widerrechtliche Trennung des Mädchens von den Eltern mit allen, allen, allen Mitteln als "rechtens" angesehen haben will, obwohl zurzeit der zuständige Staats­anwalt der einzige ist, der das glaubt.
* Ein Kleinkind stirbt in der Obhut seiner Eltern, obwohl das Jugendamt genau wusste, dass die Eltern die Rettung des Kindes nicht leisten konnten. Das ergibt sich zwingend aus der Kommunikation zwischen den Eltern und dem Jugendamt.

Das systematische Problem, das diesem Dilemma zugrunde liegt, besteht darin, dass ein Jugendamt einerseits eine Sozial­behörde ist, die hilfesuchenden Eltern Unterstützung und Sozial­leistungen anbieten soll. In dieser Funktion ist vertrauens­basierte Zusammenarbeit unabdingbar, ein Vertrauensbruch wäre fatal. Andererseits ist ein Jugendamt eine Kontroll- und Machtbehörde. Vertrauliche Informationen, die hilfesuchende Eltern gegenüber dem Jugendamt preisgeben, können gegen sie verwendet werden. Das bedeutet konkret, dass hilfesuchende Eltern, die sich unbequem verhalten oder einfach die Vorschläge des Jugendamtes nicht bereitwillig genug folgen, schnell vom Jugendamt die Erziehungs­fähigkeit abgesprochen werden kann und von jetzt auf gleich können vom Jugendamt als Machtbehörde die Kinder weggenommen werden.

Jugendämter und das Wagenburg-Syndrom

Die Auswertung von 950 Jugendamt-Fällen lässt bestimmte Muster erkennen, die vielschichtig sind. Oft wurde erkennbar wider besseres Wissen gehandelt. Das Motiv dafür erscheint menschlich: "Auch wenn ein Kollege was falsch gemacht hat, wir halten zu ihm - das kollegiale Umfeld wird nicht aufgebrochen!" Oft ist es noch schlimmer, dann wird die negative Qualität der "Eltern-Kollege-Beziehung" auf die Eltern-Kind-Beziehung übertragen. Das bedeutet, nur weil ein Elternteil einem Jugend­amts­mit­arbeiter vielleicht unsachlich gekommen ist, wird ein negativer Zustand der Eltern-Kind-Beziehung angenommen, auch wenn Einzelheiten dazu gar nicht bekannt sind! Un­sach­lich­keiten und Grenz­über­schreitungen (z. B. auch Beleidigungen von Behörden­mitarbeitern durch Eltern) kommen tatsächlich nicht selten vor. Angst, Frust, Provokation sind häufige Auslöser dafür.

Das führt zu der absurden Situation, dass es beim Schutz des Kindes nicht auf das Verhältnis der Eltern zum Kind ankommt, sondern der Umgang der Eltern mit dem Jugendamt bewertet wird. Das Wagenburg-Syndrom kann sehr schnell zur Vorver­urteilung eines Elternteiles kommen und zum Schutz von Jugend­amts­mit­arbeitern (Verantwortlichkeiten werden verwischt, Fehler und Falsch­ein­schätzungen zugedeckt). Der Schutz des Kindes kann dabei völlig in den Hintergrund treten. Der oft selbstherrliche, besser­wisserische und mit der kalten Arroganz einer Macht­behörde vorgenommene Eingriff in die Autonomie der Familie führt zu Abwehr­reaktionen der Betroffenen, die nachvollziehbar und oft auch berechtigt sind. Jugend­amts­mit­arbeiter handeln oft wie in einem totalitären Staat, wo sich die Bürger der Staatgewalt zu fügen haben und nicht wie mündige Bürger in einer demokratisch verfassten Gesellschaft das Recht haben, ihre ureigenste Privatsphäre vor dem Zugriff des Staates zu schützen. Wenn der mündige Bürger sich nicht dem Diktat des Jugendamts fügen will, weil er sich nicht bevormunden lassen will, wenn er also nicht willenlos "kooperiert", dann kann das Jugendamt dies zum Anlass nehmen, den betreffenden Elternteil zu "entsorgen". Es werden Aktenvermerke gemacht, er wird als "Querulant" abgestempelt und "kaltgestellt". Auf der anderen Seite kommt der kindes­wohl­gefährdende Elternteil, der die Arbeitsweise des Jugendamtes kennt und deshalb im Umgang mit Jugend­amts­mit­arbeitern Kreide frisst und sich kooperativ zeigt, davon. Und so erklärt sich, warum immer wieder Fälle schlimmster Kindes­miss­handlung bis hin zum Tod des Kindes bekannt werden, wobei wieder die Frage gestellt wird "Warum hat das Jugendamt nicht eingegriffen?"

1997 kam ein erschütternder Fall ans Tageslicht: Als die Polizei Alexander fand, war er ein Knochen­bündel mit dem Gesicht eines Greises – doch der Tote war erst fünf Jahre alt, wog ganze 7,2 Kilogramm. Alexander ist verhungert. Sein sechsjähriger Bruder Alois lebte noch. Er wog zehn Kilo, soviel wie ein gesunder Einjähriger. Der dritte Junge, Andreas, war neun Jahre alt und brachte gerade mal 11,8 Kilogramm auf die Waage. Die Pflegeeltern in Schwaben, die sich die Jungen als "Geldquelle" zum Unterhalt der drei eigenen und wohlgenährten Kinder hielten, wurden 1999 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das verantwortliche Jugendamt kam ungeschoren davon.

Das Kreisjugendamt wehrte sich erfolgreich mit der Ausrede, es habe keine "negativen Erkenntnisse" über die Pflegefamilie gehabt. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen die Verantwortlichen wurde eingestellt. Auch im Fall Görgülü hatte das verantwortliche Jugendamt keine Konsequenzen zu tragen. In dem Fall wurde das Kind gegen den Willen des Vaters vom Jugendamt an Adoptiv­eltern verschoben worden. Dies sind eindringliche Belege dafür, dass Jugendäter im rechtsfreien Raum agieren und keine Folgen für ihrer Handlungen befürchten müssen.

Michael Grumann berichtet von einem Fall, wie mit jungen Frauen umgegangen wird:
Am 15. September 1978 besuchte mich eine Kollegin, damals 26 Jahre alt. Zehn Jahre zuvor hatte man ihr mit allen Tricks ein Kind weggenommen, das allein ihren Eltern nicht passte. Für sie selbst war es auch ungeplant, aber dann doch gewollt. Sie hätte zwar laut Grundgesetz Anspruch auf Schutz und Fürsorge gehabt, aber sie bekam einen Kampf bis aufs Blut, den sie letztendlich verlor. So fing sie an, Fälle unfreiwilliger - sprich: erzwungener - Adoptions­freigaben zu sammeln und an mich weiterzuleiten. Eine "Bundesstelle für die Erforschung von Zwangs­adoptionen in der ehemaligen DDR" spricht von ganzen sieben Fällen, die man dort gefunden habe – mir sind inzwischen ein Mehrfaches an Fällen für die Bundesrepublik bekannt.

Die wahren Probleme:

1. Jugendämter haben keine Fachaufsicht, damit unterliegen sie keiner Kontrolle.
2. Jugendämter haben auch de facto keine Rechtsaufsicht und unterliegen keiner richterlichen Kontrolle.
3. Jugendämter zeichnen sich durch mangelhafte Qualifizierung der Mitarbeiter aus und es fehlen für Jugendämter geeignete Qualitätsstandards. Dies, wo es um unsere Kinder geht und mittelbar auch um die Existenz (oder Zerstörung) der Familien.
4. Eine überbordende Machtfülle verleitet zum Machtmissbrauch. Zum einen ist das Jugendamt eine Sozialbehörde, die hilfesuchenden Eltern Unterstützung und Sozialleistungen anbieten soll. Gleichzeitig ist das Jugendamt aber auch Kontroll- und Machtbehörde. Das bedeutet konkret, dass hilfesuchende Eltern, die sich unbequem verhalten oder einfach die Vorschläge des Jugendamtes nicht bereitwillig genug folgen, schnell vom Jugendamt die Erziehungs­fähigkeit abgesprochen werden kann und von jetzt auf gleich können vom Jugendamt als Machtbehörde die Kinder weggenommen werden. Das Jugendamt kann sich dann vom Familien­richter das Sorgerecht übertragen lassen, so dass folgende Situation entstehen kann: Hilfesuchenden Eltern kann derselbe Mitarbeiter des Jugendamtes in der Funktion des Hilfe anbietenden Sozial­arbeiters, den Eltern die Erziehungs­fähigkeit absprechender Kontrolleur, den Eltern das Kind wegnehmender Machtmensch und schließlich als juristischer Vertreter des Kindes mit Sorgerecht gegenübertreten. Die fehlende Kontrolle, die Machtfülle und die verschiedenen Rollen, die Jugend­amts­mit­arbeiter spielen können, bringen Eltern strategisch in eine hilflose und ohnmächtige Situation.
5. Die meisten Jugendämter bestehen aus einer tristen, lebens­feindlichen, verdrossenen Plan­stellen­schwemme mit Pensions­anspruch. Das Jugendamt ist ein Hort des Feminismus und Kindesmüttern dabei behilflich, den Kindesvater zu entsorgen, d. h. dem Vater den Umgang mit seinem Kind zu verbieten oder den Umgangs­boykott der Mutter zu decken. Der Missbrauch mit dem Begriff Kindeswohl führt hier zu einer systematischen Ausgrenzung des Vaters.
6. Das Jugendamt hält in seltsamer Selbst­über­schätzung Pädagogen für die Kindeserziehung geeigneter als Kindeseltern. Dementsprechend oft nimmt das Jugendamt Kinder aus Familien heraus. Der Missbrauch mit dem Begriff Kindes­wohl­gefährdung führt hier zu einer Entrechtung von Eltern. Instanz der Kontrolle und des Eingriffs in das Eltern-Kind-Verhältnis.
7. Fehlende Transparenz. Es wird Vätern verwehrt Akten­einsicht zu nehmen und so zu prüfen, was die Behörde über ihre Kinder an Daten speichert.

Zu 1: Eine Fachaufsicht, die sich nicht nur auf die Rechtmäßigkeit, sondern auch auf die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns erstreckt, steht dem Staat im Hinblick auf die Aufgaben der örtlichen Träger der Jugendhilfe nicht zu.

Zu 2: Im Jahr 1996 hielt Ministerialrat Dr. Reinhard Wiesner einen Vortrag, der alle demokratisch gesinnten Menschen nachdenklich stimmen sollte. Vor 12 Jahren stellte Herr Wiesner dar, wie MitarbeiterInnen der Jugendämter die von ihnen gewünschten Maßnahmen gegen Eltern durchsetzen können und dass es keinerlei effektive Aufsicht und Kontrolle gibt. Herr Wiesner erklärt mit größter Selbstverständlichkeit, dass Beamte einer Behörde in einem Staat, der sich als demokratischer Rechtsstaat bezeichnet, de facto machen können, was sie wollen.

Zu 5: Jugendämter sind feministisch geprägt, was inzwischen soweit verinnerlicht wurde, dass selbst männliche Jugendamtsbedienstete sich oft als die konsequenteren Feministen gebärden. Offensichtlich wird dies z. B. in der Beratung nicht verheirateter Mütter. Wenn das Bundes­verfassungs­gericht in seinem Urteil vom 29.01.2003 zum § 1626 voraussetzt, dass der Gesetzgeber davon ausgehen darf, dass Mütter, die den Vater ihres Kindes an der realen Sorge um das Kind beteiligen, diesem doch selbstverständlich das Gemeinsame Sorgerecht zugestehen werden, hat das BVerfG die Rechnung ohne die Jugendämter gemacht: Es gehört zum selbstverständlichen Beratungsrepertoire der Jugendämter, nicht eheliche Mütter eindringlich davor zu warnen, dem mit der Mutter zusammen wohnenden und für das Kind sorgenden Vater das Gemeinsame Sorgerecht zuzugestehen. In diesem Fall boykottieren die Jugendämter die selbstverständliche Voraussetzung des Bundes­verfassungs­gerichtes.

Dieser Michael Grumann hat die Akten von 949 Jugendamt-Fällen durchgearbeitet und zwar Seite für Seite. Dazu kommt noch ungezählte Anzahl von Fällen, in die er mehr oder weniger starken Einblick hatte. Der Mann weiß also, wovon der spricht.
Was man von dem Unternehmens-Beratungs-Schwätzer nun nicht behaupten kann.
Sein Geschreibsel zeigt deutlich, dass er von der Materie keine Ahnung hat, sondern lediglich versucht, seine Berufserfahrungen aus der Unternehmensberatung irgendwie aufs Jugendamt zu projizieren. Das hat weder einen Praxisbezug noch hat es einen praktischen Nutzen.

Die Zitate stammen aus dem Kapitel Das Jugendamt des Internet-Projekts "Die Familie und ihre Zerstörer".
Leider ist das Projekt inzwischen eingeschlafen, offensichtlich hat sich der Urheber beim Umfang des Themas übernommen, aber die Hauptpunkte bezüglich Jugendamt wurden herausgearbeitet aus dem Erfahrungsschatz und Hinweisen aus dem Umfeld des Väteraufbruchs.

"Die Axt im Walde" kann da gar nichts an Erfahrung vorweisen, nur seine branchenferne Erfahrung aus der Unternehmensberatung. Seine Hauptthese scheint zu lauten:
"Die Väter sollten halt nicht immer gleich ausfallend werden und mit dem Jugendamt vernünftig reden, dann klappt es auch."

Das ist eine Klitschko-Rechte direkt in die Fresse all der Väter, die gutgläubig zum Jugendamt gekommen sind, vernünftig mit denen geredet hat und damit voll auf die Schnauze gefallen sind.

Mit solchen Verhaltenshinweisen liefert man Männer gerade ans Messer. Deshalb ist das, was "Die Axt im Walde" da von sich gibt, so brandgefährlich und ist deshalb vollkommen zu Recht von manhau und Werner abgewatscht worden.

Noch eine Bemerkung zu Michael Grumann.
Seine Abrechnung mit den Realitäten unserer so genannten Jugendhilfe sollte in einem großen deutschen Verlag zur Buchmesse 1999 erscheinen. 14 einstweilige Verfügungen (i.d.R. von Behörden) haben dieses Vorhaben damals gestoppt. Er hat zwar letztlich ausnahmslos in allen Hauptverhandlungen zu allen 14 einstweiligen Verfügungen vor deutschen Gerichten obsiegt, ohne auch nur einen von der Gegenseite angebotenen Vergleich einzugehen zu müssen, aber letztlich hat gegen einen Einzelkämpfer der Staat (fast) immer den längeren Atem.
Und mit solchen Machenschaften kann man eben in einem angeblich freien Land mit der Freiheit der Meinungsäußerung eben die Offenlegung der wahren Zuständen in diesem Staat doch verhindert werden.

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Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
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