Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Nach Ärzteverweigerung (Gesellschaft)

dentix07, Friday, 13.03.2015, 22:43 (vor 3337 Tagen) @ Dr.Bundy
bearbeitet von dentix07, Friday, 13.03.2015, 22:49

Gute Vermutung!
Vielleicht waren bei den anderen 28 Ärzten die RLVs (Regelleistungsvolumina = Praxisbudget) schon ausgeschöpft und sie wollten nicht für die Mehrarbeit mit Honorarabzug bestraft werden!?
Muß ich das erläutern?

Jede ärztliche Praxis bekommt ein sogenanntes RLV zugeordnet. Dieses ergibt sich z.B. aus der Fallzahl vorheriger Quartale und dem Vergleich mit den Kollegen (gleicher Fachrichtung) in der Umgebung.

Bei festgelegten Pauschalen pro Patient ergibt sich somit wieviele Patienten der Arzt im Quartal behandeln darf ohne das ihm das Honorar gekürzt wird. Denn, behandelt der Arzt mehr Patienten wird ihm für jeden Patienten über der Zahl die das RLV vorgibt das zustehende Honorar in Stufen gekürzt.
Beispielweise: RLV gibt 1000 Patienten vor! Für die 1000 Patienten erhält er das vorgesehene Honorar von x € (nehmen wir mal 20 € an!) pro Patient.
Behandelt er nun aber 1001 Patienten, erhält er für den einen über 1000 nur noch z.B. 15 €. In Stufen erhält er z.B. ab dem 1200sten Patienten nur noch 12 €, ab dem 1300sten nur noch 10, ab 1400 nur noch 8 €, usw. Das kann soweit gehen, daß er ab einer bestimmten Überschreitung (Politik und Kassen nennen das "unzulässige Ausweitung der vertragsärztlichen Tätigkeit") überhaupt kein Honorar mehr bekommt!
Spätestens jetzt bezahlt der Arzt seine Arbeit aus seiner Tasche, gibt also den eigenen Lohn aus um den Patienten zu behandeln!
Man erkläre mal einem Bundesbahnschaffner, daß er, wenn in seinem Zug mehr als 20 Leute mitfahren, die bei ihm zu erstehenden Fahrkarten, das Maschinchen dafür, seine Uniform, von seinem Lohn zu bezahlen habe!!!

Aber es geht noch perfider!
Aus dem RLV ergibt sich die "behandelbare" Patientenzahl und damit auch die Zahl der möglichen Termine im Quartal, denn mehr Termine und damit mehr Patienten bedeutet Honorarabzug. Wenn er vernünftig ist, verteilt der Arzt also diese Termine möglichst gleichmäßig auf das Quartal, ansonsten bleibt am Ende des RLV noch zuviel Quartal übrig und er müsste "Budgetferien" machen. Das darf er aber nicht, und obendrein benötigte er dafür auch eine Vertretung (der es dummerweise eventuell ähnlich geht!).
Das ist der Grund für die in letzter Zeit von Politik, Krankenkassen und Medien so häufig beschworene "Terminknappheit" (für GKV-Patienten)! Die Politik hat das Problem mit ihrer Gesundheitspolitik (gedankt sei Ulla Schmidt!) selbst erst geschaffen!
(Zusätzlich kommt noch hinzu, daß es Zulassungsbeschränkungen gibt! Es kann sich nicht jeder Arzt als Vertragsarzt (Kassenarzt) einfach dort niederlassen wo er es für richtig hält! Nein, es gibt festgelegte Zahlen wieviele Ärzte welcher Fachrichtung wo praktizieren dürfen. In den Großstädten sind viele Bereiche für weitere Niederlassung geschlossen, sogenannte "überversorgte Gebiete"! Dort dürfen höchstens bestehende Praxen von einem Nachfolger weitergeführt werden! Dazu unten mehr!)
Das Privatpatienten eher einen Termin erhalten ergibt sich z.B. daraus, daß für diese das RLV nicht gilt, sie auf das RLV nicht angerechnet werden (können)! Und, wenn 90% der Patienten gesetzlich versichert sind, die 10% Privatversicherte bekanntermaßen auch noch seltener zum Arzt gehen, um wieviel werden Privatversicherte wohl die Wartezeit der GKV-Patienten erhöhen?
Um 0 Minuten!
Die angebliche Bevorzugung von Privatpatienten und die sich dadurch erhöhende Wartezeit der GKV-Patienten ist eine (bewußt von Politik und den andern obigen lancierte) Lüge! (Ähnlich der "Gerechtigkeitslücke" des Herrn Dobrindt! Denn jeder der in D tankt zahlt schon Verbrauchs- und Entfernungsabhängig für ALLE Straßen die Energiesteuer (früher Mineralölsteuer!))

Nun mag man denken: Upps! Das ist tatsächlich perfide!
Aber es geht noch perfider! (Im deutschen Gesundheitsystem scheint der Unfairneß keine Grenze gesetzt zu sein!)

Nun kommt die Politik doch tatsächlich auf die Idee, das von ihr geschaffene Problem nicht etwa durch Beseitigung der Ursache (RLVs) anzugehen, sondern doktert am Symptom herum! Das VSG (euphemistisch Versorgungsstärkungsgesetz genannt) sieht nun vor, daß bei den KVen "Servicestellen" zu schaffen seien, an die sich Patienten die nicht innerhalb 4 Wochen einen Termin bei einem (Fach)-Arzt erhalten (haben), wenden sollen, damit diese „Servicestelle“ ihnen einen Termin innerhalb dieser Frist verschafft. (Wie das gehen soll wenn alle vom RLV vorgegebenen Termine vergeben sind, erklärt sie nicht! Und sagt natürlich auch nicht, daß das praktisch die Abschaffung der freien Arztwahl bedeutet!)

Aber sie kommt auf die „absolut neue“ Idee Ärzte die ihrer „Behandlungspflicht“ (sprich die nicht bereit sind mehr als vom RLV vorgegeben zu behandeln) nicht nachkommen zu bestrafen. Man ahnt schon womit: Honorarabzug!
Das lasse man sich einmal auf der Zunge zergehen!
Ärzte werden mit Honorarabzug bestraft wenn sie mehr als RLV behandeln und nun sollen sie auch mit Honorarabzug bestraft werden wenn sie weniger als RLV, bzw. gerade nur RLV behandeln!
Arbeitest Du zu viel, gibt’s weniger Geld! Arbeitest Du zu wenig, oder gerade so wie vorgegeben, gibt’s auch weniger Geld!

Das versucht mal mit einem Arbeiter z.B. bei VW! Der DGB (begleitet von Nahles, Fahimi und Siggi „Erzengel“ Popp Gabriel, der gesamten SPD und Linken und Grünen) würde im 12eck springen!

Und noch ein Schmankerl! Die KVen (Kassenärztlichen Vereinigungen; Körperschaften öffentlichen Rechts) werden aus den über sie abgerechneten Honoraren der Vertragsärzte (die da Zwangsmitglied sind) bezahlt. Was bedeutet, daß die „Servicestellen“ die ihnen ans Bein pinkeln sollen, auch noch von ihnen selbst bezahlt werden sollen! (Wenn es denn, wie vorhersehbar ist, schief geht, wird man das garantiert wieder den Ärzten vorwerfen! So nach dem Motto: Die haben das falsch gemacht! (So wie Ulla es den KV-/KZVen bezüglich der Honorarverteilung (ja es gibt sogar einen Honorarverteilungsmaßstab der festlegt mit welchen Zu- und Abschlägen das Budget ab welchen Patientenzahlen wie verteilt wird!) getan hat und dabei wohlweislich verschwieg, daß in ihrem Gesetzeswerk rd. 30 Seiten genau dies detailliert vorschrieben!)

Und nun die Spitze der Perfidie!

Nach VSG sollen (in „überversorgten“ Gebieten) die KV-/KZVen, Praxen deren Inhaber sich zur Ruhe setzen will, aufkaufen um sie stillzulegen.
Also selbst die Möglichkeit sie an einen Nachfolger zu verkaufen und fortzuführen wird abgeschafft. Nun muß man wissen, daß der Wert einer Praxis sich einerseits aus dem Inventar (Geräte, Räume, Zustand etc.) und andererseits aus dem „Goodwill“ (der wirtschaftlichen Situation, der Patientenzahl, dem Ertrag, dem Standort usw.) zusammensetzt und für nahezu alle Praxisinhaber ein Teil ihrer geplanten Altersversorgung ist.
Ist eigentlich auch normal! Eine Elektrikerfirma die viele zahlende Kunden hat, volle Auftragsbücher und Gewinn abwirft, ist natürlich für einen Käufer (Nachfolger) mehr wert als eine die kurz vor der Pleite steht, oder?
Wenn nun KV-/KZVen die Praxen aufkaufen (müssen), ist das Inventar (außer sie verhökern es als Gebrauchtware) und der Goodwill für sie wertlos (sie sollen sie ja stillegen!) und werden ihn daher nicht bezahlen (wollen). An jemand anderen kann der Praxisinhaber, dessen Eigentum die Praxis ist, aber nicht verkaufen! Folglich wird der Eigentümer de facto enteignet, 1. weil ihm das Verfügungsrecht (obwohl grundgesetzlich geschützt!) über sein Eigentum beschnitten wird, und 2. weil der Wert seines Eigentums durch die Folge gesetzlicher Vorgabe ins Bodenlose fällt! (Man muß bedenken, der Eigentümer hat Jahre, manchmal Jahrzehnte für diesen Wert (Inventar + Goodwill) gearbeitet, ist wirtschaftliche Risiken eingegangen (Kredite!), hat investiert und ordentlich gewirtschaftet, und nun entzieht ihm die Politik mit einem Federstrich die Verfügungsgewalt über sein Eigentum und macht seine Arbeit und sein erworbenes Eigentum praktisch wertlos!

Der besondere Clou: da die KV-/KZVen von den Ärzten bezahlt werden, sind es die Kollegen die das Geld für den Kauf der Praxis (die stillgelegt werden soll!!!!) aufbringen und obendrein sind sie damit diejenigen die dem Eigentümer auch noch die obige Enteignung antun (müssen)!
(Sollten die KV-/KZVen mehr bezahlen (wollen) schädigen sie ihre noch arbeitenden Mitglieder durch „Verschwendung“ ihrer Beiträge durch Erwerb eines wertlosen (wird ja stillgelegt) Objektes und so wie ich Deutschland und sein Gesundheitssystem kenne, würden dann sofort die Aufsichtsbehörden (Landesgesundheitsministerien) einschreiten und ein solches „Geschäft“ untersagen! Das dürfen sie!)

Zum deutschen Gesundheitssystem und dessen politisch-ideologisch begründeten Irrungen, Wirrungen und Rechtsbrüchen, ließe sich noch viel erzählen, aber eines ist sicher deutlich geworden: Wer unter dieser „Gesundheitspolitik“ mehr behandelt als das RLV hergibt, ist entweder tatsächlich Altruist (und somit eigentlich Arzt entsprechend ärztlicher Ethik; für die er auch noch bestraft wird), und/oder blöd!

Dazu auch ef: Versorgungsstärkungsgesetz - Planwirtschaft auf die Spitze getrieben

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Kurt Schumacher: "Kommunisten sind nur rotlackierte Faschisten!"
Ich stelle fest: „Der gleiche Geist tarnt sich jetzt bunt! Rot, Grün, (Grün), Lila und Braun trägt er heute!“


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