Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Jetzt verstehe ich Fefes Antwort besser (Gesellschaft)

Christine ⌂ @, Sunday, 05.04.2015, 17:07 (vor 3313 Tagen) @ Rainer

nachdem ich den Beitrag gelesen habe, auf den sich Fefe wahrscheinlich berufen hat. Zur Erinnerung:

Wenn euer Antifaschismus oder Feminismus es nicht aushält, dass ihr den Gegenargumenten ausgesetzt werdet, dann ist er nichts wert.

Fefe, § 177 StGB und Nein heißt Nein

[..]§ 177 StGB in der geltenden Fassung führt also nur dann zu einer Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs, wenn eine Nötigungshandlung (Drohung oder Gewalt) oder eine schutzlose Situation des Opfers vorliegen. Ohne Erfüllung dieser Tatbestandsmerkmale kann eine Bestrafung nicht erfolgen, auch wenn das Opfer mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist.

In Deutschland gibt es somit Vergewaltigungen, die de jure keine sind. Oder anders ausgedrückt: In Deutschland gibt es de facto Vergewaltigungen, die nicht strafbar sind.

So etwas nennt man eine Strafbarkeitslücke.

Wie könnte eine Lösung aussehen?

Da fehlt ein vierter Punkt, der ungefähr so lauten müsste:

4. ohne Zustimmung oder gegen ihren geäußerten Willen[..]

“Es gibt keinen Skandal”, erklärt Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (!) in seiner Rechtskolumne in der Zeit, auf die Fefe sich bezieht, zur aktuellen Gesetzteslage in Deutschland. Und macht dann seitenlange Ausführungen über Nötigungshandlungen. Ausführungen, die man sich getrost hätte schenken können, denn es ist bereits klar: Die Gleichsetzung “keine Nötigung” mit “keine Vergewaltigung” ist falsch. Wir diskutieren nicht mehr über Nötigung.

Das sehen die Opferverbände so (die Fischer konsequent in Anführungszeichen setzt) und das sieht der Europarat so (siehe oben). Fischer aber findet:

[…] Artikel 36 der Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verlangt von der Bundesrepublik Deutschland nicht die Verwirklichung eines Paradieses der Moral.

“Paradies der Moral” hieße, wenn man die geplante Änderung zugrunde legt, Leute nicht einfach ungefragt penetrieren zu dürfen. Das geht also offenbar einigen schon zu weit.

Aber wir sind ja Kummer gewöhnt. Fefe ist ja auch mit Menschen auf Vornamenbasis (Julian Assange), die von Schweden als einem Saudi-Arabien des Feminismus sprechen, weil man nach dortigem Recht nicht einfach schlafende Frauen penetrieren darf.[..]

BGH-Richter Fischer erklärt in seiner Kolumne, er wolle Beweisschwierigkeiten nicht überbetonen, um … ich möchte jetzt einem Strafrichter am BGH nichts unterstellen, aber für mich sieht es schon ein bisschen so aus, als täte er dann genau das. Was er jedenfalls nicht tut: Klarstellen, dass das nichts miteinander zu tun hat.

Fefe dagegen betont nicht nur über. Er hat dieses (Strohmann-) Argument und kein anderes.

Also nochmal langsam:

§ 177 StGB stellt in seiner aktuellen Fassung nicht jede Form von sexuellen Handlungen ohne Zustimmung unter Strafe.

Wir verlangen von den Opfern ausreichende Gegenwehr, zu der sie womöglich nicht in der Lage sind, anstatt von Täter*innen, sich zu überzeugen, dass ihr Gegenüber Sex mit ihnen haben will.

Das ist Rape Culture.

Und nun kommen die entscheidenden Sätze.

Der Unterschied zwischen sexualisierter Gewalt und Sex hängt nicht davon ab, ob sich jemand wehrt oder nicht. Ein sexueller Übergriff ist bereits ein Übergriff bevor und unabhängig davon, ob sich das Opfer wehrt. Die Tat wird nicht erst mit der Gegenwehr zur Tat.

http://anonym.to/http://sanczny.blogsport.eu/2015/04/05/fefe-177-stgb-und-nein-heisst-nein/

Selbige Frau hat im übrigen auf Twitter folgendes von sich gegeben:

mein arbeitsvermittler sagt, es kann eigentlich nur an meiner persönlichkeit liegen. fast gefragt, ob ich mich besser erschießen soll.
s_kaffee

https://twitter.com/sanczny/status/577474242482204672

Fröhliche Ostern s_prediger

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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