Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Neue Entscheidung des BVerfG stellt leibliche Väter und Kinder weiter rechtlos (Recht)

Christine ⌂ @, Wednesday, 08.04.2015, 13:35 (vor 3336 Tagen)

Bundesverfassungsgericht – biologischer Vater – Schwarze Adoption Der 24. Februar 2015 kann wohl mit Fug und Recht als rabenschwarzer Tag für die Rechte von Kuckuckskindern, Scheinvätern und leiblichen Vätern angesehen werden. Nachdem an diesem Tag zunächst, wie berichtet, das Auskunftsrecht eines Scheinvaters auf Nennung des biologischen Vaters abgewiesen wurde, um die sexualpsychologische Befindlichkeit der unterschiebenden Mutter zu schützen, öffneten die “Hüter unserer Grundrechte” mit einer weiteren Entscheidung auch noch Tür und Tor für die Schwarze Adoption.

Folgender Fall wurde auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht:

https://kuckucksvater.wordpress.com/2015/04/06/entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-stellt-leibliche-vater-und-kinder-weiter-rechtlos/

Das Original - 1 BvR 562/13 - http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/02/rk20150224_1bvr056213.html

Lange Zeit hat es geheißen, dass man nichts machen könne, wenn der Vater keine soziale Verantwortung übernommen hätte. Nun hat das ein Vater gemacht und nun ist es auch nicht richtig. Da muss man sich doch fragen, was in den Gehirnen der Richter so vor sich geht.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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