Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Wissenswertes zum "Staat" (Recht)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Thursday, 25.06.2015, 14:23 (vor 3231 Tagen) @ Harry

Seit die Schulmedizin die Organtransplantation in ihr Programm aufgenommen hat, ist also der Todeszeitpunkt juristisch zeitlich vorverlegt worden und wird seitdem auch immer weiter vorverlegt, um dem „Toten“ – in Wirklichkeit einem Sterbenden – lebendfrische Organe,... entnehmen zu können.

Die Organe eines Toten sind ebenfalls tot und für eine Transplantation unbrauchbar. Die Organe werden Lebenden entnommen. In der Bürokratie ist alles möglich. Auch die Feststellung das eine Lebender tot ist und somit die Organe entnommen werden können.

Rainer

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