Als Richter würde ich die Gesamtsumme sofort einfordern. Plus 100.000.- Strafe. (Recht)
Erst mal ein Hallo in die Runde.
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Diese Mathematik-Überfliegerin hat bei der DPA den Artikel verbrochen:
caroline seidel
Duch einfachstes Nachdenken und Nachrechnen könnte man erkennen, dass hier Gesamtgehalt mit ZuvielgezahltGehalt verwechselt wurde.
Bei den Zahlen müsste sie als Kunstlehrerin ja ca. 8000 Euro verdienen.
So etwas verdient man nur in der EU in Brüssel.
Tatsächlich sind "NUR" cirka 143000 zu viel überwiesen worden.
Immer noch zu viel, um das nicht zu bemerken.
Aber weniger als hier dramatisiert.
Um das gemeinsame Konto habe sich ihr Ehemann gekümmert, sagte die Lehrerin aus dem Sauerland unter Tränen aus. Ihrem Mann sei schlicht nicht aufgefallen, dass die Gehaltseingänge trotz Altersteilzeit die gleichen blieben. Erst bei der Pensionierung der Lehrerin war der Behörde der Fehler aufgefallen.
Die 65-Jährige bekam vom Gericht drei Wochen Zeit um zu prüfen, ob sie in der Lage ist, die Summe zurückzuzahlen. Das Landesamt für Besoldung hatte eine monatliche Rate von 800 Euro vorgeschlagen.
Unter Tränen, so so, als Richter würde ich die Gesamtsumme sofort einfordern.
Plus 100.000.- Strafe.
Bei Zahlungsverzug Knast.
gesamter Thread:
- NRW:Lehrerin arbeitet Teilzeit, merkt Jahre nicht, daß sie volles Gehalt bekommt :) -
Urknall,
28.06.2016, 19:36
- Am besten finde ich folgende Begründung: -
Flohgast,
28.06.2016, 20:36
- Ja Flohkumpel, Sümmchen für hübsches Häuschen, oä.Für meisten Arbeiter unerreichbar. -
Urknall,
28.06.2016, 20:42
- Sind ja nur Peanuts kwt -
Flohgast,
28.06.2016, 23:23
- Dh. nedimol redewerd! ;-) - Urknall, 29.06.2016, 01:05
- Sind ja nur Peanuts kwt -
Flohgast,
28.06.2016, 23:23
- Ein Mann wäre sofort als Betrüger hingestellt worden und ins Gefängnis gekommen - Frauenbonus - Marvin, 29.06.2016, 05:13
- Ja Flohkumpel, Sümmchen für hübsches Häuschen, oä.Für meisten Arbeiter unerreichbar. -
Urknall,
28.06.2016, 20:42
- Wenn sie das als Lehrerin nicht bemerkt hat, gehört ihr das ganze Gehalt gestrichen! -
Rainer,
29.06.2016, 09:28
- Als Richter würde ich die Gesamtsumme sofort einfordern. Plus 100.000.- Strafe. - Wolfgang Anger, 07.07.2016, 09:16
- Am besten finde ich folgende Begründung: -
Flohgast,
28.06.2016, 20:36