Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Nachtrag (Familie)

Maesi @, Thursday, 14.07.2016, 21:14 (vor 2843 Tagen) @ Tigresa

Hallo Tigresa

ich habe noch zwei Frage: wenn bei das Kind wollten und nach der Geburt fällt ein Partner aus (Tod), hat dann der andere auch keinen Anspruch auf staatliche Hilfe oder ist es dann was anderes?

Gegenfrage: Ist das eine rechtliche Frage oder eine moralische?

Rechtlich ist der Fall klar. Wenn das Paar verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft war, gibt es eine Witwenrente; fuer das Kind gibt es eine Halbwaisenrente. Im uebrigen gibt es auch noch Hartz IV. Verhungern muss in Deutschland niemand.

Aus moralischer Sicht kann ich die Frage nicht beantworten.

Und kann sich die Mutter ebenso 'freisprechen'? Also: beide wollen das Kind, sie bekommt es, gibt es bei ihm ab und verschwindet.

Faktisch kann die Mutter das tun, ja. Es gibt gelegentlich Muetter, die tun das tatsaechlich, auch wenn es wohl sehr seltene Ausnahmen sind. Theoretisch waere sie gegenueber dem Kind und dem Kindsvater barunterhaltspflichtig (Kindesunterhalt, Betreuungs- bzw. Trennungs-/Ehegattenunterhalt). Praktisch kann sie sich sehr leicht ihrer Unterhaltspflicht entziehen, beispielsweise indem sie erneut schwanger wird und dann behauptet, sie muesse sich um das Kind kuemmern. Kein Richter wird einer Mutter mit einem Kind unter 3 Jahren eine Unterhaltspflicht aufbuerden – schon gar nicht wird er ihr ein fiktives Gehalt andichten, um so die Unterhaltsforderungen zu maximieren.

Was passiert eigentlich wenn er es dann auch nicht möchte? Kommt dann der Staat auf? Und wenn ja, in welcher Höhe? Ein Gehalt oder zwei?

Deine Faelle wirken ziemlich konstruiert. Zuerst moechten Mami und Papi das Kind, und hinterher moechten sie es beide dann doch wieder nicht. Wahrscheinlich ist das eine extrem seltene Konstellation. In diesem äusserst unwahrscheinlichen Fall wird das Kind vom Jugendamt in eine Pflegefamilie verbracht. Beide Elternteile sind gegenueber dem Kind barunterhaltspflichtig. So ist zumindest die theoretische Rechtslage. Gegenueber dem Vater wird diese Unterhaltspflicht sicher auch mit allen verfuegbaren Mitteln durchgesetzt. Bei der Mutter ist man da bei der Justiz wesentlich toleranter, wie die Statistiken bei unterhaltspflichtigen Muettern aufzeigen, die in ihrer ueberwaeltigenden Mehrheit keinen Kindesunterhalt bezahlen.


Gruss

Maesi


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