Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Analüse der Sydteutschen (Politik)

WWW, Monday, 05.09.2016, 19:40 (vor 2796 Tagen) @ adler

Die AfD hat bei allen Parteien gewildert.

Da liegt die Sieddeitsche durchaus richtig.
Gründe finden sich dort ->

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
Dort entnommen -> https://gruene-mv.de/userspace/MV/lv_mv/Layout/Einzelseiten/2015_ltwmv/programm/07_GRNMV_Lantagswahlprogramm_OffeneGesellschaft.pdf

Zudem wollen wir uns über den Bundesrat dafür einsetzen, dass:

• .... Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft wird, damit in Deutschland gleiche Rechte für
alle gelten.

Kleine Info: Neue AsylbLG-Regelsätze ab Januar 2016

Das Bundesjustizministerium hat am 26. Oktober 2015 die Höhe der Leistungssätze nach § 3 Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes, die ab dem 01.01.2016 gelten, offiziell bekannt gegeben. Für alleinstehende Leistungsberechtigte liegen der monatliche Betrag nach § 3 Absatz 1 Satz 8 des Asylbewerberleistungsgesetzes dann bei 145 Euro und der Betrag nach § 3 Absatz 2 Satz 2 bei 219 Euro.

Die Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de.

Ach so, die sollen also den H4-Regelsatz von 404 € (2016) bekommen plus "betreutes Wohnen".

• ...die Ausbildungsförderung nach dem BAföG auch jungen Menschen im Asylverfahren
zugänglich gemacht wird.

Nach dem Asylverfahren wäre aber besser!

• die Vorrangprüfung beim Zugang zum Arbeitsmarkt abgeschafft wird.

Kleine Info: Stand:
Mai
2016

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet im Asylverfahren über vier Schutzarten: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbot.

Je nach Schutzart erhalten diese Personen eine Aufenthaltserlaubnismit einer Dauer von einem bis drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung bzw. dem Übergang in einen Daueraufent-halt.

Anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber,die vom Bundesamt einen positiven Bescheid erhalten haben, dürfen grundsätzlich uneingeschränkt als Beschäftigte arbeiten und auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.Ist nur ein Abschiebungsverbot festgestellt worden, entscheidet die Ausländerbehörde im jeweiligen Einzelfall, ob eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt wird.

Ob eine Genehmigung erteilt wurde, steht auf der Aufenthaltserlaubnis und gegebenenfalls einem Zusatzblatt.

Wenn man die Vorrangprüfung abschafft, dann bekommt man einen schönen großen Niedriglohnsektor. Wurde diese Idee von der FDP geklaut ? :-D

• .... die Landesgrenzen der EU nicht geschlossen werden und nur eine humane Sicherung
der Außengrenzen mit einer legalen Einreisemöglichkeit geschaffen wird.

Ja, klar, Freibier für ALLE !


• das Konzept der Sicheren Herkunftsstaaten abgeschafft wird. Asyl ist eine Frage des
Einzelschicksals, nicht der Herkunft.

Freibier, Bratwürste und Schnaps dazu.


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