Düsseldorfer Tabelle 2017 (Vaeter)
Ab Januar 2017 müssen getrennt lebende Väter oder Mütter ihren Kindern mehr Unterhalt zahlen. Das geht aus der aktuellen Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt hervor, die das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht hat.
Der Mindestunterhalt steigt für Kinder bis zum fünften Lebensjahr um sieben Euro auf 342 Euro. Sechs- bis Elfjährige haben Anspruch auf 393 Euro, das sind neun Euro mehr als 2016. Zwölf- bis 17-Jährige bekommen 460 statt 450 Euro monatlich. Der Mindestbedarf für ein volljähriges Kind steigt um 11 Euro auf 527 Euro.
Der Selbstbehalt für die Unterhaltspflichtigen ändert sich den Angaben zufolge nicht. Er war zuletzt zum 1.1.2015 angehoben worden.
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PACK - TV,
18.12.2016, 12:53
- Gilt nicht für Mütter! - Micha, 18.12.2016, 14:15