Karneval in Karlsruhe (Vaeter)
Schon wieder...
...schon wieder soll ich jubeln, obwohl ich vom letzten Mal noch Sand in den Augen habe. Dabei ähnelt eine "Mehr-Rechte-für-Väter-Nachricht" der anderen.
Wie war das 2013 mit der Sorgerechtsreform?
Das Familiengericht kann beiden Eltern auf Antrag des Vaters – gegen den Willen der Mutter – die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam übertragen.
Sogar einige Richter des OLG Brandenburg waren der irrigen Annahme die Sorgerechtsreform wäre kein fake. Schnell wurden sie von ihren Karlsruher Kollegen aufgeklärt.
http://väterwiderstand.de/index.php/urteilsdatenbank/urteile-zum-thema-sorgerecht/401-bgh-beschluss-v-15-06-2016-xii-zb-419-15
2017 - Die Narrenposse geht weiter.
Jetzt gibt es also eine weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofs die sich eigentlich überhaupt nicht von anderen mütteridiotischen unterscheidet.
Das ist Kontinuität in einer unruhigen Welt.
Doppelresidenz kann auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden.
"Die Entscheidung des BGH kommt ... einem Paukenschlag gleich."
Das meint ein bekannter Väterrechtler des VAFK, der eine Pressemitteilung von Markus Witt, VAFK, doppelresidenz.org zur bisher unveröffentlichten Entscheidung XII ZB 601/15 vom 01.Februar 2017 des Bundesgerichtshof übernimmt und auf seiner Seite veröffentlicht.
Fast ist zu vermuten, dass bereits ein BGH-Beschluss in der Schublade liegt sollten OLG-Richter tatsächlich Doppelresidenz gegen den Willen eines Elternteils, vielleicht gar der Mutter, anordnen. Wer unverfroren Sorgerechtapartheid praktiziert ist nicht nur beim sekundären Problem des Wechselmodells wenig ehrenrührig.
"Uneingeschränkt und für jeden möchte aber auch der BGH die Doppelresidenz nicht zulassen. Wichtig sei auch die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern. Mangelt es hieran,..."
Tja,... Kommt uns die Schmierenkomödie "die gemeinsame Obsorge gegen den Willen"bekannt vor?
Auf den neuesten Sieg der Väter beim BGH lässt sich nicht aufbauen. Es ist ein weiterer Pyrrhussieg, weil er die rechtliche Ungleichbehandlung der Eltern nicht antastet.
Es ist leicht einen Wechsel des Stromanbieters herbeizuführen.
Einen Paradigmenwechsel beim Bundesgerichtshof indes nicht.
Gruß von Bolle aus Berlin
http://sorgerechtapartheid.de/meine-Meinung/(k)ein%20paukenschlag.html
gesamter Thread:
- Karneval in Karlsruhe -
Bolle aus Berlin,
26.02.2017, 21:02
- ...gegen den Willen - Bolle aus Berlin, 28.02.2017, 08:22