Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Wie Blogger die Sexualität pervertieren (Recht)

Rosta, Tuesday, 25.04.2017, 21:17 (vor 2556 Tagen) @ Opal
bearbeitet von Rosta, Tuesday, 25.04.2017, 21:39

Na dann schauen wir uns das doch mal an:

https://www.fischundfleisch.com/ineslaufer/freispruch-fuer-tuerkischen-vergewaltiger-wie-eine-richterin-das-neue-sexualstrafrecht-pervertiert-34163
hat mein Bloggerkollege Historix den Sachverhalt des aktuellen Brandenburger Skandalurteils schon detailliert beschrieben,
Es fehlt der Hinweis dass die beiden schon mal miteinander geküsst haben d.h. Interesse seitens der Frau vorhanden gewesen sein musste. Sei es aus sexuellem Begehren, oder als Prostituierung für die Drogen.
Zur Krönung suggeriert Historix, sie habe die Amphetamine gegen ihren Willen eingenommen.
Zitat Historix: "In Brandenburg wird eine junge Frau erst unter Drogen gesetzt" .
Zitat maz-online: "In jener Sommernacht hatte sich die Frau aus Plaue ins Stadtzentrum zur Wohnung des Gastwirtsohnes fahren lassen, von dem sie Drogen kaufen wollte."

Mit anderen Worten: Der Artikel von Historix ist nicht detailliert, sondern für den Arsch.

https://www.fischundfleisch.com/ineslaufer/freispruch-fuer-tuerkischen-vergewaltiger-wie-eine-richterin-das-neue-sexualstrafrecht-pervertiert-34163
das Opfer

a.) zu Beginn verbal dem Täter signalisierte, dass es keine sexualisierten Handlungen mit ihm wünschte,
http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Sex-mit-Gewalt-aber-keine-Vergewaltigung
Die beiden jungen Leute konsumierten sehr schnell die Droge Speed. Seinen anschließenden Wunsch, mit ihr ins Bett zu steigen, lehnte sie ab. Er sei nicht ihr Fall, nicht ihr Typ, sagte die Zeugin vor Gericht aus.
http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Vergewaltigung-oder-doch-nur-wilder-Sex
Der 23 Jahre alte Gastwirtsohn schildert am Dienstag auf der Anklagebank, dass er etwa eine Woche zuvor von seiner festen Freundin verlassen worden sei. Daher sei er offen für die etwa gleichaltrige Nadine aus Plaue gewesen, mit der vorher nur Küsse ausgetauscht habe, aber keinen Sex hatte. In jener Nacht hätten beide Speed konsumiert und ein Bier zusammen getrunken.

Früher habe sie Sex mit ihm haben wollen, nun habe auch er gewollt.

Frage: Wo ist hierzu die Stellungnahme des "Opfers" ? Warum nimmt sie bei ihm, mit ihm zusammen die Droge? Wollte sie doch nicht wirklich was von ihm? Warum hat sie ihn schon mal geküsst? Ihn gegenüber Interesse gezeigt?
Doch solche Fragen werden nicht gestellt. Komisch, komisch.

b.) sich körperlich wehrte und ihm (mit zwischen den Gitterstäben eingeklemmtem Kopf!) den Rücken zerkratzte und
Jaja, wie schlimm. Wie war das nochmal mit den Wirkungen von Speed? Spielt für die Ines wohl auch keine Rolle.

c.) "Aufhören"! schrie,
http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Sex-mit-Gewalt-aber-keine-Vergewaltigung
Doch die entscheidende Frage für den Ausgang des Strafprozesses war an die Zeugin, das Opfer, gerichtet: „Könnte es sein, dass der Angeklagte dachte, Sie seien einverstanden?“ Das könnte sein, ließ die Zeugin das Gericht wissen.
Was wird das wohl für ein "Aufhören" gewesen sein? Ein forderndes, bestimmendes? Oder vielmehr ein beschämendes "Nein, das dürfen wir nicht"-Aufhören (sie hat einen Freund).
Wohl das Zweitere.

https://www.fischundfleisch.com/ineslaufer/freispruch-fuer-tuerkischen-vergewaltiger-wie-eine-richterin-das-neue-sexualstrafrecht-pervertiert-34163
suggerierte die Richterin mit ihrer verfahrensentscheidenden Frage, ob der Täter nicht dennoch von einem Einverständnis hätte ausgehen können, das Opfer habe wohl seinen gegenteiligen Willen nicht deutlich genug erkennbar gemacht.

Ich möchte die Richterin gerne fragen, wie das Opfer seinen Widerwillen denn noch hätte zum Ausdruck bringen sollen.
Wiederholende Gegenfrage: Hat sie das in Wirklichkeit, bestimmend und fordernd überhaupt getan?
Sieht für mich nicht so aus.

Die Richterin pervertiert damit die Neuerung des §177 StGB zugunsten des Täters - unter offensichtlicher Gewährung eines Kulturrabatts, denn seit 2016 muss die sexualisierte Gewalt gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person erfolgen.
Das neue Sexualstrafrecht gilt seit Anfang November 2016.
Passiert ist die Tat am 18.August 2016.

StGB §2 , Absatz 1 und 2
https://dejure.org/gesetze/StGB/2.html
(1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.

(2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt.

Also nichts von wegen Neuerung des STgb, stetige Einvernehmlichkeit und den "Nein heißt Nein" - Schwachsinn.

Der Artikel von Ineslaufer entpuppt sich spätestens hiermit also als lückenhaft mit Falschinformationen garniert. Und somit als wertlos.

Fazit

Die Brandenburger Richterin hat ein Skandalurteil der untersten Schublade gefällt.
Fazit: Die Autorin hat keinen Peil davon, wie manche da draußen in ihrem Bett ihre Liebesgelüste ausleben, als auch ausleben wollen.
Vielleicht sollte sie aber auch mal ne Portion Speed einnehmen oder sich mal ordentlich betrinken um zu erfahren, was Rauschmittel mit dem eigenem Körper, dem eigenen Wesen so alles anstellen können.

Ansonsten viel Spaß dann noch mit dem neuen Sexualstrafrecht. Dieser ist nämlich so richtig lustig. Ach, und ein Gruß an die "migrantkritische" AfD, dem augenscheinlichen Retter der Migrantenkultur, die dieses Nein heißt Nein befürwortet. Von Gleichberechtigung und Chancengleichheit, sowie einem "falsch verstandenen Feminismus" quatscht. Gleichzeitig eine Beziehungsanbahnung anscheinend für kein Liebesspiel mit den Grenzen hält. Und zur Krönung nichtsdestotrotz die Wehrpflicht einseitig für Männer einführen will.
Heil dem Gynozentrismus! Jein heißt Jein!

Ist das Ganze ein Trauerspiel, oder ein verkappt lustiges Theater? Bin mir noch nicht sicher.


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