"In der Nacht sind alle Neger schwarz!" (Recht)
Frau zeugt Kind mit mysteriösem „Michael“ im Hotelzimmer – und verklagt das Hotel
Das Urteil des Amtsgerichts München
...... Das Amtsgericht München entschied, dass „das Recht der betroffenen Männer auf informationelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie“ die Rechte der Klägerin überwiege. Männer hätten ein Recht auf Privat- und Intimsphäre. Außerdem kann die Frau das Aussehen des Mannes nicht näher beschreiben. Die Preisgabe der Daten könnte „ins Blaue führen,“ sagten die Richter.
„Allein der Vorname, wobei sich die Klägerin nicht sicher ist, ob es sich um den einzigen Vornamen handelt, und die Etagenzahl sind für die erforderliche Eingrenzung nicht ausreichend. Auch ist nicht mit Sicherheit feststellbar, ob es sich bei dem Namen auch tatsächlich um den richtigen Namen des Betroffenen handelt,“ führt das Gericht weiter aus. Ob die Frau jemals den Vater findet, ist nun mehr als fraglich. ......
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- "In der Nacht sind alle Neger schwarz!" -
Micha,
02.05.2017, 09:05
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Beelzebub,
03.05.2017, 12:27
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Frank,
03.05.2017, 16:02
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Kurti,
03.05.2017, 17:25
- Kleine Ergänzung - Rainer, 03.05.2017, 19:58
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Kurti,
03.05.2017, 17:25
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Frank,
03.05.2017, 16:02
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Beelzebub,
03.05.2017, 12:27