Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Polen: Homo-Ehe gescheitert (Familie)

Nihilator ⌂ @, Bayern, Monday, 28.01.2013, 18:57 (vor 4096 Tagen) @ Gismatis

Der sollte sich mal lieber nicht auf die Verfassung berufen, denn dort gibt es auch den Artikel 32, der (auf Deutsch übersetzt) lautet:

1. Alle sind vor dem Gesetz gleich. Alle haben das Recht, von der öffentlichen Gewalt gleich behandelt zu werden.
2. Niemand darf aus welchem Grund auch immer im politischen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Leben diskriminiert werden.

Inwiefern siehst Du diesen Artikel verletzt? Wird irgendjemandem verboten (abgesehen von den Üblichen -Nichtmündige, bereits Verheieratete, Geisteskranke-, eine Ehe zu schließen?

sowie den Artikel 33:

1. Frau und Mann haben in der Republik Polen gleiche Rechte in der Familie und im politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben.

Also ist Artikel 18 wieder mal so ein Artikel, der sich nicht mal an die eigene Verfassung hält.

Diese Deutung ist vollkommen an den Haaren herbeigezerrt. Aber das kennen wir ja von Dir.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


Verboten:
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