Leitfaden für eine geschlechtergerechte Sprache in der Verwaltung (Genderscheiss)
Neusprech in Reinkultur:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiZ4Mbdif3VAhVBZ1AKHV7JBPcQFggpMAA&url=https%3A%2F%2Fwww.berlin.de%2Fsen%...
http://geschicktgendern.de/links/
Geschlechtergerechte Sprache
Die Texte müssen so formuliert sein, dass alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen und gleichberechtigt erwähnt werden.
Es sind verschiedene Wortbildungen möglich, mit denen Texte geschlechtergerecht verfasst werden können. Nutzen Sie dabei die verschiedenen Möglichkeiten, um abwechslungsreich zu formulieren.
Die Sprache soll neben der Geschlechtergerechtigkeit gleichzeitig auf gut lesbare und auch barrierefreie Texte abzielen, die auch z.B. über Screenreader verständlich sind. Daher ist von Formen wie dem Binnen-I auf Webseiten der Universität abzusehen.
Beispiele
Doppelform: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Partizip: Studierende
Abstraktion: Studierendenschaft
Synonym: Redaktion
Verbformen: alle, die an diesem Kurs teilnehmen
Rechtliche Grundlagen
Maßgeblich für die geschlechtergerechte Sprache sind die Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin und die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung:
Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin
§ 38 Geschlechtergerechte Sprache
Im allgemeinen Schriftverkehr sowie in Rechts- und Verwaltungsvorschriften einschließlich Studien-, Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen sind entweder geschlechtsneutrale Bezeichnungen oder die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden.
Verfassung im Volltext (PDF)
Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung
GGO I, § 2 Abs. 2
Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist zu beachten. Im amtlichen Sprachgebrauch ist die im Einzelfall jeweils zutreffende weibliche oder männliche Sprachform zu verwenden.
https://www.hu-berlin.de/de/service/online/websites/richtlinien/styleguide/geschlechtergerechte-sprache
Die GGO I ist eine Verwaltungsvorschrift. Nichtbeachtung ist eine Dienstpflichtverletzung. Wer also nicht kräftig mitgendert steht dann schnell ohne Job auf der Straße.