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Wir werden uns auf "Kamele" als neue Währung bei Schadenswiedergutmachungszahlungen einstellen müssen (Allgemein)

Mus Lim ⌂ @, Friday, 19.01.2018, 11:47 (vor 2282 Tagen)

Urteil im Prozess um Mord in Flüchtlingsheim: "Menschlich schwer nachvollziehbar, wie das geschehen konnte" [1]

Ein Bewohner eines Flüchtlingsheimes in Nauen ersticht einen anderen. Er muss nun lebenslang hinter Gitter. Bei der Urteilsbegründung wird selbst der Richter blass - als er schildert, was nach der Tat geschah.

Das Landgericht Potsdam hat einen 27 Jahre alten Somalier wegen Mordes zu einer lebenslangen Strafe verurteilt. Der Angeklagte, der sich als abgelehnter Asylbewerber mit einer Duldung in Deutschland aufhielt, hatte im März letzten Jahres in einem Nauener Flüchtlingsheim um die Mittagszeit einen Landsmann erstochen.

In seiner Urteilsbegründung zeigte sich der Vorsitzende Richter entsetzt - auch über das, was danach geschah. Eine Videokamera in dem Flüchtlingsheim in Nauen hatte am 18. März vergangenen Jahres die Tat aufgezeichnet. Der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter schilderte blass, was er auf dem Film gesehen hatte. Immer wieder pausierte er, um nach Luft zu schnappen. Denn das Opfer, ein 29 Jahre alter Somalier, starb nicht sofort an den beiden Stichen, die ihm der Angeklagte in die Brust versetzt hatte, der Todeskampf zog sich hin. "Das Betrachten der Bilder ging uns allen unter die Haut", sagt Horstkötter.

Viele Augenzeugen, keine Initiative

Zahlreiche Mitbewohner aus dem Heim hätten den Sterbenden am Boden liegen sehen, er blutete aus zwei tiefen Wunden in der Brust. "Doch keine der Personen, die ich gesehen habe, war willens oder in der Lage, diesem Menschen zu helfen", erklärte der Vorsitzende Richter.[2] "Die Heimbewohner sind um das Opfer herumgelaufen, sind darüber hinweggestiegen, ohne sich zu kümmern." Horstkötter atmete tief durch: "Es ist menschlich schwer nachvollziehbar, wie so etwas geschehen konnte."

Ob gegen diese Mitbewohner wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt wird, kann die Potsdamer Staatsanwaltschaft zur Stunde nicht angeben. Klar ist jedenfalls: Das Opfer hätte auch mit einem Notarzt keine Chance gehabt. Denn der Angeklagte hatte sein Messer zweimal in die linke Brust des Opfers gestochen, und zwar, wie der Vorsitzende ausführte, "mit erheblicher Kraftentfaltung" und, auch davon ist die Kammer überzeugt, mit direktem Tötungsvorsatz.

Danach sei der Angeklagte in die Küche gegangen, habe das Messer in den Müll geworfen und sein Zimmer aufgesucht, wo ihn die Polizei kurz darauf festnahm.

Lange Suche nach Motiv[3]

Der Urteilsbegründung zufolge hatten sich die beiden Somalier im Wohnheim kennengelernt und zunächst angefreundet, irgendwann sei es dann zu Spannungen gekommen. Der Angeklagte und sein späteres Opfer hatten sich bereits zweimal geprügelt, einmal am Vorabend der Bluttat im Bahnhof Berlin-Spandau - einmal, kurz vor dem Mord, im Wohnheim; doch dabei hatte der Angeklagte stets den Kürzeren gezogen. Er soll daraufhin ein Messer eingesteckt haben und zu dem Mitbewohner gegangen sein, von Anfang an mit der Absicht, ihn zu erstechen.

Verteidiger Steffen Sauer hatte zehn Jahre Haft wegen Totschlags beantragt, die Strafkammer jedoch wertete die Tat als heimtückisch und damit als Mord. Das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen, der Mann hätte sich nach einem Streit bereits abgewandt und mit dem Angriff nicht gerechnet, so der Vorsitzende Richter.

Anhaltspunkte für eine verminderte oder gar fehlende Schuldfähigkeit des Angeklagten habe die Beweisaufnahme nicht ergeben. Der psychiatrische Gutachter fand "keine forensisch relevante Intelligenzminderung, keine psychische Erkrankung", erklärte der Vorsitzende.

Post aus Somalia: Kamele als Schmerzensgeld[4]

Die Großfamilie des Angeklagten habe versucht, von Somalia aus mit einem Brief den Prozess zu beeinflussen, wie der Vorsitzende berichtete. Dieses Dokument habe jedoch in Deutschland keine Bedeutung, es habe das Urteil nicht beeinflusst.

Staatsanwalt Peter Petersen erläuterte auf Nachfrage, die Familie habe nach eigener Darstellung den Angehörigen des Opfers Kamele im Wert von 36.000 US-Dollar übergeben, damit diese Familie auf eine Blutrache verzichtet. Die beiden Großfamilien leben in Somalia in nächster Nachbarschaft, so Petersen.

Der Angeklagte wurde nach eigenen Angaben am 1. Januar 1991 geboren, er stammt aus dem Süden Somalias, wo er mit vier oder fünf Geschwistern aufgewachsen sei.[5] Das konnte nicht genau geklärt werden. Das Gericht, so der Richter, musste sich auf die Angaben des Angeklagten verlassen.

Mit dem Schlauchboot nach Italien

Sein Vater, ein Polizist, sei bei einer Blutrache getötet worden, sagte der Angeklagte. Er selbst habe nach dem Besuch einer Koranschule - mehr als drei Jahre - und einer Privatschule - mehr als fünf Jahre - zu arbeiten begonnen und im Jahr 2010 geheiratet. Im Jahr 2013 machte er sich ohne seine Ehefrau über Äthiopien, den Sudan und Libyen auf den Weg nach Europa. Er fuhr mit dem Schlauchboot über das Mittelmeer, nachdem er Schleusern Geld gegeben hatte. "Einem glücklichen Zufall ist es zu verdanken, dass Sie nicht zu Tode gekommen sind", so der Vorsitzende Richter, "es gab Tote schon auf der Überfahrt."

In Italien angekommen, musste der nun Angeklagte auf der Straße leben. Er entschloss sich daher zur Weiterreise nach Deutschland. Im Januar 2014 kam er in Eisenhüttenstadt an. Sein Asylantrag, den er dort stellte, wurde abgelehnt.
- http://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/01/urteil-somalier-mord-nauen.html

[1] Nur für Ignoranten, die somalische Kultur nicht kennen
[2] Die sind doch nach Deutschland gekommen, auf dass IHNEN geholfen würde mit Germoney, dass sie helfen sollten, davon war nie die Rede! :-D
[3] Wozu braucht ein Messerstecher ein Motiv? Ihm genügt ein Messer! :-P
[4] Wir werden uns auf "Kamele" als neue Währung bei Schadenswiedergutmachungszahlungen einstellen müssen
[5] Die somalischen Frauen werfen Kinder "auf Vorrat", wohl wissend, dass einige bei Messerstechereien "verloren" gehen. Ohne Messerstechereien wäre die Bevölkerungsexplosion noch viel brutaler...

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