Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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VERTEILEN! VERTEILEN! VERTEILEN! (bitte tackern) (Politik)

Don Camillo, Thursday, 25.01.2018, 19:41 (vor 2283 Tagen) @ Don Camillo

An die Redaktion:
Bin mir nicht sicher, ob der Strang getackert gehört, denn viele Tage wird der ohnehin nicht oben stehen ("6 Tage 19h keine Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme").

Aktualisierung:
21.01.2018 14 Uhr 2 Tag und 18h keine Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme.
Letzter trockener Hungerstreik 01. – 11. August 2017:
HINTERGRUND DES „DRESDNER HUNGERSTREIKS“ UND DESSEN GRUNDLEGENDE BEDEUTUNG FÜR DIE MENSCHHEIT

Folgendes wurde hinzugefügt:

… Denken sie niemals,
das durch die Verschiebung der Verantwortung, der Einzelne aus der Befehlskette, aus seiner Verantwortung entlassen ist. NEIN; DEM IST EBEN NICHT SO.
Denken sie niemals, das sie durch weitergeben der Verantwortung selbst aus der Verantwortung entlassen sind!

Aktualisierung:
25.01.2018 15 Uhr 6 Tage 19h keine Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme.

Wer helfen möchte:
BITTE verteilen-verteilen-verteilen
Große ALTERNATIVE MEDIEN anfragen, ob sie es als Artikel bringen!
PRESSEANFRAGEN an die JVA Dresden
poststelle@jvadd.justiz.sachsen.de,
Innenministerium info@smi.sachsen.de,
Justizministerium presse@smj.justiz.sachsen.de,
Oberbürgermeister oberbuergermeister@dresden.de
am besten als Fax oder E-Mail.

Mittwoch, 24.01.2018

Wir haben daraufhin folgende Presseanfragen an die Justizvollzugsanstalt Dresden versandt: hier mit den derzeit vorliegenden Antworten, oberste Info ist die neueste:
Emailverkehr Wake News mit Justizvollzugsanstalt Dresden 23.01.-25.01.2018
Allerdings haben wir bis heute keine substanziellen Informationen auf unsere Fragen erhalten, sondern, es wird versucht alles zu vertuschen!

24.01.2018
Sehr geehrter Herr Hegeler,
aus datenschutzrechtlichen Gründen kann Ihnen zu einzelnen Gefangenen keine Auskunft erteilen werden. Ich bitte Sie insoweit um Verständnis.
Allgemein kann ich Ihnen mitteilen, dass die Gefangenen im sächsischen Justizvollzug medizinisch versorgt werden, entsprechend der Standards der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 63 SächsStVollzG).
Im Falle einer schweren Erkrankung werden die Angehörigen unverzüglich informiert werden (§ 69 SächsStVollzG). Dies erfolgt in der Regel in postalischer Form.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Kirsten
Diplom-Soziologin | Vollzugsabteilungsleiterin C3
_______________________________________________________________________

JUSTIZVOLLZUGSANSTALT DRESDEN
Hammerweg 30 | 01127 Dresden
Tel.: +49 351 2103-114 | Fax: +49 351 2103-119
anja.kirsten@jvadd.justiz.sachsen.de | www.justiz.sachsen.de/jvadd
Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.

Dienstag, 23.01.2018
Antwort auf untenstehende Presseanfrage von Wake News von JVA DD
From: Presse – JVA Dresden – Justiz Sachsen
Sent: Tuesday, January 23, 2018 8:56 AM
To: mailto:redaktion@wakenews.net
Cc: Presse – JVA Dresden – Justiz Sachsen
Subject: AW: Zu ihrer Info! EILT! Dringende Presseanfrage wg. Inhaftierung des Familienvater der Freie Familie Dresden, trockener Hungerstreik – bitte entsprechend weiterleiten!

Sehr geehrter Herr Hegeler,
danke für Ihre Anfrage. Diese wurde uns zuständigkeitshalber durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz übermittelt.
Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, bitten wir zunächst um die Übersendung eines gültigen Presseausweises.
Gern können Sie diesen einscannen und an mich versenden. Bitte benennen Sie dabei auch die ausstellende Organisation.
Vorab möchte ich Sie darauf hinweisen, dass aus Gründen des Datenschutzes keine personenbezogenen Informationen veröffentlicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Kirsten
Diplom-Soziologin | Vollzugsabteilungsleiterin C3

Antwort von Wake News
From: redaktion@wakenews.net
Sent: Tuesday, January 23, 2018 10:36 AM
To: Presse – JVA Dresden – Justiz Sachsen
Subject: Re: Zu ihrer Info! EILT! Dringende Presseanfrage wg. Inhaftierung des Familienvater der Freie Familie Dresden, trockener Hungerstreik – bitte entsprechend weiterleiten!

An Anja Kirsten, Diplom-Soziologin
vielen Dank für Ihre Antwort. Alle relevanten Informationen zu unserer/meiner Pressetätigkeit finden Sie hier :
http://wakenews.net/html/uber_uns.html
http://wakenews.net/html/impressum.html
Hier sind die landesgesetzlichen Vorschriften zur Ausübung der freien Pressetätigkeit:
Sächsisches Gesetz über die Presse (SächsPresseG)
http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=50

Auszug:
§ 1 Freiheit der Presse. (1) Die Presse ist frei. Sie unterliegt nur den durch das Grundgesetz zugelassenen Beschränkungen. Gesetzen, die für jedermann gelten, ist auch die Presse unterworfen.
(2) Eine Zensur findet nicht statt. Sondermaßnahmen jeder Art, die die Pressefreiheit beeinträchtigen, sind unzulässig. §§ 25 und 27 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) vom 30. Juli 1991 (SächsGVBl. S. 291) finden keine Anwendung.
(3) Berufsorganisationen der Presse mit Zwangsmitgliedschaft und eine mit hoheitlicher Gewalt ausgestattete Standesgerichtsbarkeit der Presse sind unzulässig.

§ 2 Zulassungsfreiheit. Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines
Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes der Presse bedarf keiner eigenen Zulassung.

§ 3 Öffentliche Aufgabe der Presse.
(1) Die Presse dient dem demokratischen Gedanken im Sinn des Grundgesetzes.
(2) Die Presse erfüllt dadurch eine öffentliche Aufgabe, indem sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.
(3) Die Presse ist gehalten, die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe nach den Absätzen 1 und 2 nicht durch Belastungen aus der Vergangenheit zu gefährden.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht an personenbezogenen Daten interessiert sind, sondern an dem Schicksal des Menschen, dem Familienvater der Freien Familie Dresden. Insbesondere dessen Gesundheitszustand, den Festnahme- und Inhaftierungsgründen und dem Wohlergehen in Ihrem Unternehmen. Ebenso wollen wir erfahren, weshalb die Familie des bei Ihnen Inhaftierten Familienvaters offenbar keine Auskünfte erhält. Die Gründe dafür erschliessen sich uns nicht. Handelt es sich um eine politische Inhaftierung? Diesbezüglich verweisen wir auch auf alarmierende Nachrichten zum Demokratiezustand in der Bundesrepublik Deutschland: Deutschland rutscht im Demokratieindex ab
http://www.t-online.de/digital/internet/id_83064274/deutschland-rutscht-im-demokratieindex-ab.htmlFür eine rasche Antwort danken wir Ihnen. Unsere Veröffentlichung dazu erfolgt am Donnerstag, den 25.02.2018!mit freundlichen Grüssen
yours sincerely:Detlev-Clemens:Hegeler
_______________________________________________________________________
So., 21.01.2018
ACHTUNG! Danke an Detlev von Wake News.
Folgende Presseanfrage ging am 21.01.2018 an die JVA Dresden:

An
Direktor Jörn Goeckenjan
Referent für Öffentlichkeitsarbeit Detlef Schmidt
Justizvollzugsanstalt Dresden
Hammerweg 30
D-01127 Dresden

DRINGENDE PRESSEANFRAGE
Aufgrund öffentlich vorliegenden Interesses bitten wir Sie um sofortige Stellungnahme zu den Vorgängen rund um den Trockenen Hungerstreik des Dresdner Familienvaters seit dem Freitag, 19.01.2018 ab 9.30 Uhr in der JVA Dresden.
Wir wollen in der kommenden Woche über diesen Fall ausführlich in unserer LIVE-Sendung berichten und bitten Sie daher um kurzfristige Stellungnahme zu dem folgenden Fall, sowie um weitere Kontaktangaben zu den verantwortlichen Stellen, die für diese Angelegenheit zuständig sind.

Hintergrund:
Die Familie wurde am 19.01.2018 in der Zeit zwischen 9:00 – 9:30 Uhr aus dem Grundstück Stephensonstraße 21 in DD in ihrem Zuhause mit ihren 4 Kinder, von vermummten schwerbewaffneten Personen (wollten sich nicht ausweisen) überfallen. Auf mehrmalige Nachfrage konnte kein Einsatzleiter vor Ort gefunden werden. Es wurde nach Angabe der Familie diesen als Familienmitgliedern verwehrt den angeblichen Haftbefehl einzusehen um den Grund dieser gewaltsamen Festnahme zu eruieren. Ein zuständiger Richter konnte der Familie nicht genannt werden. Spätestens seit den ungeheuerlichen Vorgängen vom 1. August bis 11. August 2017 in ähnlicher Angelegenheit, in der JVA Dresden und JVA Leipzig, sollten alle Beteiligten verstanden haben, was es bedeutet, wenn ein Hungerstreikender 11 Tage lang nichts zu Trinken und zu Essen.zu sich nimmt.
Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Kooperation im Dienste der Öffentlichkeit. Bitte beachten Sie, dass wir grundsätzlich alle Presseanfragen/-auskünfte veröffentlichen. Nur der Ordnung halber verweisen wir auf die gültige Pressefreiheit und die Verpflichtung von Behörden gegenüber der Öffentlichkeit, im öffentlichen Interesse befindliche Angelegenheiten, die von Steuern gezahlt und von Bürgern durch ihre Beiträge finanziert werden, nachvollziehbar offen zu legen.

Um eine zeitnahe Antwort bis spätestens 24.01.2018 wird gebeten.

mit freundlichen Grüssen
yours sincerely

:Detlev-Clemens:Hegeler
Redaktion
G.N.S. Press Association, Basel Office
Postfach 267, CH-4005 Basel
Tel.: +41 – 76 – 544.65.65
Schweiz/Switzerland
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