Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Hinterfrage (GEZ)

roser parks ⌂ @, Saturday, 09.06.2018, 12:04 (vor 2142 Tagen) @ tutnichtszursache

Und du glaubst das? Hast du belastbare Beweise, daß das Zitierte der Wahrheit entspricht?

Sicherlich muss man wiedermal eine ganze Weile puzzeln, die Karrieristen rausfiltern um dann die über Bande spielenden zu finden.

Strafe für Hitler fällt glimpflich aus

Im Frühjahr 1924 stand Hitler dann unter Hochverratsanklage in München vor Gericht. Allerdings gelang es ihm, sich im Laufe des Prozesses aufgrund seiner rhetorischen Fähigkeiten vom Angeklagten zum Ankläger hochzustilisieren. Mit der Begründung, dass bei einem Mann, "der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler" und der sich durch "rein vaterländischen Geist und edelsten Willen" auszeichne, wurde es vom Gericht ausdrücklich abgelehnt, Hitler als verurteilten Ausländer aus Deutschland auszuweisen, wie es § 9 des Republikschutzgesetzes zwingend vorsah. Hitler wird zu fünf Jahren Festungshaft wegen "Verbrechens des Hochverrats" verurteilt.

https://www.lpb-bw.de/hitlerputsch.html

Zuständig für den Hochverratsprozess wäre eigentlich das Reichsgericht in Leipzig gewesen. Das Verfahren fand aber vor dem bayerischen Volksgericht beim Landgericht München I statt, was eine eindeutige Rechtsbeugung war, da die Sondergerichte zu diesem Zeitpunkt schon hätten aufgelöst sein müssen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hitler-Prozess#Vorbereitung_des_Prozesses

Neithardt unterstützte Hitler schon im Vorfeld des Hochverratsprozesses, indem er dessen Überstellung an den gesetzlich zuständigen Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik des Deutschen Reiches verhinderte, im Einklang mit der Linie der bayerischen Staatsregierung. Deren Justizminister Franz Gürtner (DNVP) hatte sich schon wenige Tage nach dem Putsch außer Stande erklärt, den vom zuständigen Staatsgerichtshof in Leipzig erlassenen Haftbefehl zu befolgen, da, mit Ausnahme der linken, sämtliche andere Parteien der Auffassung seien, der Prozess gehöre nicht vor den Staatsgerichtshof. Neithardt ließ Hitler und den Mitangeklagten breitesten Raum zur politischen Selbstdarstellung. Hitlers damalige Vorstrafen blieben unberücksichtigt, ebenso wie die Tatsache, dass vier Beamte der Münchner Polizei von den Putschisten erschossen worden waren. Entgegen gültigem Recht verurteilte das Gericht Hitler schließlich lediglich zur Mindeststrafe von fünf Jahren und stellte dem bereits bewährungsbrüchigen Straftäter sogar die baldige Strafaussetzung in Aussicht. Tatsächlich verbüßte Hitler nur etwa acht Monate Festungshaft.

Die gesetzlich vorgeschriebene Ausweisung des österreichischen Staatsangehörigen Hitler unterblieb. Schon während des Prozesses hatte Neithardt einem Politiker, der ihn auf die entsprechende Regelung des Republikschutzgesetzes hinwies, geantwortet, dies sei nicht in Betracht zu ziehen, weil Hitler im deutschen Heer gekämpft habe. Dem damaligen Staatsrat Fritz Schäffer erklärte er, der Prozess müsse so geführt werden, dass der „nationale Gedanke“ nicht Schaden leide, womit er sich in weitgehender Übereinstimmung mit der öffentlichen Meinung in Bayern wähnte. Vergeblich waren die schwachen Versuche der prozessbeteiligten Staatsanwaltschaft mit Ludwig Stenglein, Hans Ehard und Martin Dresse, die vorzeitige Entlassung Hitlers auf Bewährung zu verhindern. Auch der später vorgebrachte Einwand, die Verurteilten hätten sich unerlaubt während der Festungshaft in Landsberg an der illegalen Fortführung und Neuorganisation der Putschistenverbände beteiligt, fand in der bayerischen Justiz ebenfalls kein Gehör.

https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Neithardt#Der_Hitler-Prozess

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rp ist ein Mitglied des spirituellen Flügels (Eisenhans) der erkennenden Männerbewegung.
(Die spielen Hase und Igel mit uns!)
Gleichberechtigung, Geschlechtergerechtigkeit, Gleichwertig


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