Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Hinweis (Allgemein)

Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 21:51 (vor 1990 Tagen) @ T.R.E.Lentze

Du musst den Richter in der Verhandlung zwingen, soviel wie möglich deiner Argumentation in das Protokoll zu schreiben. Weigert er sich, dann kannst du verlangen, dass er reinschreibt das er es nicht reinschreibt. Dann hast du das auch im Protokoll. Dieses Protokoll wird eines Tages einmal sehr wichtig. Du wirst dich daran erinnern.

Zum Thema "Anwalt": Es ist alles eine Juristenmischpoke. Die kennen sich alle untereinander. Ich habe mich immer selbst verteidigt, war äußerst respektlos und letztlich erfolgreich. Ein Anwalt geht da anders vor. Da kommt so ein Gelaber wie "Herr Vorsitzender" usw. ... den Richter muss man unter Druck setzen und den Staatsanwalt höchstmöglichst zumösen und der Lüge überführen. Bricht dessen Argumentation zusammen, ist der Richter ratlos. Suche dir also im Vorfeld im www gute Gegenargumente raus. Christine hat dir einiges dazu bereits geschrieben. Wenn die mit dir den "kurzen Prozess" machen, hast du verloren ... also ziehe es in die Länge. Mehr als 1 h planen die für eine Verhandlung nicht ein. Danach wollen die dich nur noch loswerden.

Philosophisch sind die dir nicht gewachsen. Und wenn die was nicht verstehen, werden die dir Recht geben, nur um nicht dumm dazustehen.


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