Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125444 Einträge in 30651 Threads, 293 registrierte Benutzer, 233 Benutzer online (1 registrierte, 232 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Finde den Fehler (Zitat): Opfer von Sachsens "Prügel-Rapper" macht unfassbares Geständnis (Falschbeschuldigung)

Don Camillo, Thursday, 22.11.2018, 20:51 (vor 1953 Tagen) @ Alfonso

Weiterlesen ... https://www.tag24.de/nachrichten/leipzig-rico-laue-pruegel-rapper-das-supertalent-rtl-prozess-ehefrau-elen-verpruegelt-gestaendnis-844547#article

Überschrift:
Opfer von Sachsens "Prügel-Rapper" macht unfassbares Geständnis
Auflösung weiter unten.

------

Hier ist weiter unten mit der Lösung (aber psssst, nicht weitersagen):

Die tag24.de-Schreiberlings-Made hat vorsätzlich Anführungs und Schlußstriche bei "Opfer" weggelogen. Und auch sonst ist der Beitrag ein einziger fem-faschistischer Batzen Scheiß; so wie wenn Alice Schwarzer gerade auf den Umschnall-Dildo ihrer "Ehefrau" Kotbröckchen herauspurzeln läßt, was in etwa einer "Berichterstattung" der Bildzeitung zum Kachelmann-Fall entspricht.
s_kotzsmiley

---

PS:
Warum sitzt die Drecksau nach der Aussage nicht in U-Haft, denn versuchte Freiheitsberaubung ist ein sogenanntes Offizialdelikt. Zitat aus dem Beitrag: "Ich wollte ihn ruinieren". Die Aussage beinhaltet beabsichtigten Freiheitsentzug für den Falschbeschuldigten:

§ 239 - Freiheitsberaubung
(1)
Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
2. durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.
(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum