Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Thema: Grundgesetz (Recht)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Friday, 14.12.2018, 06:49 (vor 1932 Tagen) @ Alfonso

Anläßlich der in letzter Zeit wieder häufiger auftretenden Verleumdungen durch den Begriff der Verfassungsfeindlichkeit gewisser politischer Ansichten, stelle ich die Frage, ob die Verfassung der Bundesrepublik tatsächlich geeignet ist, den demokratischen Zeigefinger in aller Ermahnung zu erheben, oder ob im Vergleich mit der US-Verfassung, der Reichsverfassung von 1919 und derjenigen von 1871 nicht vielmehr Zweifel angebracht sind, ob der Geist des Grundgesetz von 1949 tatsächlich so demokratisch ist, wie man uns zuweilen glauben machen will.
 
1. Zur Präambel von 1949: „dem Frieden der Welt zu dienen“ als naive Gegensetzung zur Erfahrung des Weltkriegs. Wer dem Frieden der Welt dienen will, ermächtigt sich dazu, in fremde Konflikte einzugreifen. Diese Formulierung kann ganz im Sinne einer Notwendigkeit Weltpolizei zu spielen ausgelegt werden. Im Grunde eine Ungeheuerlichkeit, daß derartiges in einer Verfassung stehen kann.
https://thwangenheim.wordpress.com/2018/09/12/vlog-der-undemokratische-geist-des-grundgesetzes-verfassungsfrage-demokratie/

1. Stiftet das Grundgesetz einen Staat der Gewaltenteilung?
 
2. Welche Gewaltenteilung herrscht in der US-Verfassung, in der Weimarer Verfassung und in der Reichsverfassung von 1871?
 
3. Was ist die ultimative Gewaltenteilung für Hegel in seiner Rechtsphilosophie?
https://thwangenheim.wordpress.com/2018/09/22/der-undemokratische-geist-des-grundgesetzes-teil-2-gewaltenteilung-und-letzte-entscheidung/

Rainer

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