Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Jugendschutz-Trojaner (Allgemein)

Michael ⌂ @, Tuesday, 12.02.2013, 13:20 (vor 4083 Tagen) @ knn

Sicher ist der Jugendschutz das, was vorgeschützt wird, aber im Urteil kommt er nur in Form des nicht eingesetzten Jugendschutzbeauftragten vor. Und im Gesetz ist die Formulierung von z.B. §4 auch nicht bedingt, d.h. auf Jugendliche begrenzt. Jugendschutz wird zum Vorwand genommen, um generell gegen Seiten, wie die von Lentze vorzugehen. Und entsprechend spielt er auch im Urteil keine Rolle...

Ich kann ehrlich gesagt diesen Blödsinn mit dem Jugendschutz nicht mehr hören. Wenn es jemandem Ernst wäre mit Jugendschutz, dann wären "Stadtmöblierung", "Fernsehen" und Bravo verboten. Also lasst Euch nicht mit dem Hinweis auf "Jugendschutz" Freiheitsrechte abschwätzen.


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