Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Jugendschutz-Trojaner (Allgemein)

Joe, Gutmensch, DDR, Tuesday, 12.02.2013, 16:25 (vor 4084 Tagen) @ Michael

Sicher ist der Jugendschutz das, was vorgeschützt wird,

Kann er gar nicht sein, weil er bei der vorgeblichen Funktion vermutlich zu annähernd 100 % versagt. Und das läßt sicher auch nachweisen. Nur wird vom BMBF wohl kaum jemand Forschungsgelder bewilligt bekommen, der untersucht, ob der Hokuspokus überhaupt funktioniert.

aber im Urteil kommt er nur in Form des nicht eingesetzten Jugendschutzbeauftragten vor. Und im Gesetz ist die Formulierung von z.B. §4 auch nicht bedingt, d.h. auf Jugendliche begrenzt. Jugendschutz wird zum Vorwand genommen, um generell gegen Seiten, wie die von Lentze vorzugehen. Und entsprechend spielt er auch im Urteil keine Rolle...

Der bumsdeutsche "Jugendschutz" funktioniert so, daß die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (BPjM) u. a. Webseiten nach politischen Kriterien auf einen geheimen Index setzt. Diese Liste wird dann an Google übertragen und darüber die Suchergebnisse gefiltert. Sprich: Die Sachen auf dem Index fliegen aus der Ergebnisliste heraus.

Das ist reinrassige politische Zensur, da braucht man nicht um den heißen Brei herumreden.

Und wenn China das Gleiche macht, ist das natürlich bö-bö-böse...


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