Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Jugendschutz-Trojaner (Allgemein)

Michael ⌂ @, Tuesday, 12.02.2013, 17:47 (vor 4062 Tagen) @ knn

Dein Posting WGVDL ist auch dementsprechend "Das Urteil gegen Thomas Lentze = Anschlag auf die Meinungsfreiheit" und ist meiner Meinung nach falsch, weil bereits der JUGENDSCHUTZ der Anschlag ist, nicht erst das Gerichtsurteil.

Zwar wird in deinem (hervorragenden) Artikel das Urteil auseinandergenommen, aber am Urteil kann man nicht viel meckern: Der Richter hat nur das gemacht, was im Gesetz steht.

Hier genau liegt der Hund begraben.
Meinungsfreiheit kann man nicht mit Schriften beseitigen, sondern nur mit Handlungen. Deshalb sind nicht die Gesetze schuld, sondern diejenigen, die sie anwenden. Ich dachte eigentlich, dass die 1000jährige Geschichte gezeigt hat, wohin man kommt mit dem, ich habe nur Gesetze angewendet oder wahlweise: Befehle ausgeführt. Ich kenne eine ziemliche Anzahl von Richtern und die meisten darunter halten sich nicht für Gesetzesautomaten, sondern nutzen den Ermessensspielraum, den ihnen die vagen und ungenauen Formulierungen in Gesetzen lassen, sattsam aus. Es ist ein Irrtum zu denken, Gesetze gäbe eine genaue Richtung vor. Das können Gesetze schon deshalb nicht, weil sie abstrakte Sprachmonster sind, die in vielen Fällen widersprüchlich und in nahezu allen fällen zu allgemein sind, als dass man sie anwenden könnte. Warum denkst Du, schreiben sich selbstberufene Juristen-Kommentatoren in entsprechenden Kommentaren die Finger wund, warum schauen viele Juristen ehrfürchtig nach Karlsruhe, immer in der Hoffnung, von dort käme Sinn, mit dem man die vorhandenen Sammlungen von Leerformeln, die hierzulande als Gesetze angesehen werden, füllen könnte? Nein, jeder Richter ist für seine Urteile verantwortlich, denn es ist seine Auslegung von Gesetzen, auf deren Grundlage er verurteilt oder freispricht.


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