Hinweis (Allgemein)
Zur Erinnerung: Mir wird vorgeworfen, daß ich Frauen in besonderer Weise herabwürdige, ihnen ein Recht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abspreche und sie auf ihre Fortpflanzungsfähigkeit reduziere. Damit habe ich ein Vergehen begangen gegen § 130 StGB (Volksverhetzung).
Ist doch jetzt überhaupt kein Problem, wenn TREL Moslem ist. Da hat doch die Frau nix zu melden und ist nur "Fickvieh". Das muss doch erst recht ein deutscher Richter anerkennen. Schließlich wird doch hier bald auf Scharia der Spurwechsel vollzogen. Da sollte so ein Richter nicht noch 5vor12 negativ auffallen wollen, in dem er Minderheiten diskriminiert.
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- Strafbefehl gegen Lentze: Hauptverhandlung am 19. 02.2019, 10:30 Uhr in Bonn -
tutnichtszursache,
11.01.2019, 21:33
- Hinweis - Mordor, 11.01.2019, 23:11
- Strafbefehl gegen Lentze: Hauptverhandlung am 19. 02.2019, 10:30 Uhr in Bonn -
Marvin,
12.01.2019, 09:36
- Hinweis - Mordor, 12.01.2019, 22:13